Feiertagsgesetz

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Feiertagsgesetz

Joachim Herrmann bekräftigt: Karfreitag muss seinen ernsten Charakter bewahren – Keine Party an stillen Tagen



(pressrelations) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat angesichts der Forderungen von einzelnen Gastwirten, die eine Abschaffung der stillen Tage wollen, auf die Bedeutung des Karfreitags und seiner Verankerung im Feiertagsgesetz hingewiesen. "Der ernste Charakter der so genannten stillen Tage kommt, insbesondere am Karfreitag, zum Ausdruck. Das Gesetz verbietet an diesem Tag musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb und lässt auch keinerlei Befreiung zu. Es ist eine Frage des Respekts vor den religiösen Empfindungen der Mitbürger, diesen Geboten zu folgen."

Der bayerische Innenminister betonte, dass man an 356 Tagen im Jahr rund um die Uhr Party feiern könne. "Ich halte es für keineswegs unzumutbar, wenn man diese Partylaune für neun Tage im Jahr einschränken muss. Der Schutz des Karfreitags als Feiertag und stiller Tag steht nicht zur beliebigen Disposition. Alle Kommunen sind aufgefordert, darauf zu achten, dass der ernste Charakter gewahrt wird.


Pressesprecher: Oliver Platzer
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Datum: 03.04.2009 - 12:41 Uhr
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