PINKWART in der HRE-Debatte des Bundesrats
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PINKWART in der HRE-Debatte des Bundesrats
„Die Enteignung ist in unserem Grundgesetz als die ultima ratio angelegt worden. Sie ist unzulässig, wenn es andere, weniger einschneidende Möglichkeiten gibt, das angestrebte Ziel zu erreichen.… Im vorliegenden Fall sind die Vorraussetzungen für eine Enteignung nicht gegeben, da es definitiv andere Möglichkeiten gibt, das Ziel, die Gläubiger der Bank zu schützen, ohne die Aktionäre und das Management aus ihrer Verantwortung zu entlassen.… Enteignung verstößt gegen die grundgesetzliche Eigentumsgarantie und damit gegen das prägende Element unserer Gesellschaftsordnung.… Es muss die Frage erlaubt sein, wie man diesen Geist – einmal losgelassen – wieder in die Flasche bekommt.… Die Bundesregierung bleibt die Antwort auf die Frage schuldig, ob alternative Möglichkeiten wenigstens in Erwägung gezogen worden sind.… Der Bundesfinanzminister gibt jedenfalls keine Antwort auf die Frage, ob durch ein schnelleres und entschlossenes Handeln, das Ausmaß der dramatischen Entwicklung bei der HRE hätte verhindert werden können.… Wir sollten daher bei allen Maßnahmen, die wir ergreifen, darauf achten, dass das Vertrauen in die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft nicht erschüttert wird. Denn sie haben sich über Jahrzehnte bewährt und unseren heutigen Wohlstand ermöglicht.“
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Datum: 03.04.2009 - 15:51 Uhr
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