Heutiges EuGH Urteil stärkt Fluggastrechte

Heutiges EuGH Urteil stärkt Fluggastrechte

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Flugreisende erhalten Ausgleichsleistung auch bei einer nur kurzen Verspätung des Zubringerfluges



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(firmenpresse) - Der Europäische Gerichtshof erweitert mit seinem heutigen Urteil (EuGH, C-11/11 "Folkerts") die Fluggastrechte. Die Richter in Straßburg haben geurteilt, dass Flugreisende, deren Zubringerflug beim Abflug weniger als drei Stunden verspätet ist, die aber durch diese (geringe) Verspätung ihren direkten Anschlussflug verpassen und am Zielort mit einer mehr als dreistündigen Verspätung ankommen, den sogenannten Ausgleichsanspruch nach der europäischen Fluggastrechteverordnung 261 / 04 geltend machen können. Dieser Anspruch beträgt abhängig von der Flugdistanz zwischen 250 Euro und 600 Euro.

Wenn beispielsweise ein Flug von Frankfurt nach London aufgrund eines technischen Defekts eine Stunde verspätet war, wodurch Fluggäste ihren direkten Anschlussflug von London nach New York verpasst haben und erst mit einer mehr als 4 stündigen Verspätung in New York angekommen sind, können sie jetzt auch rückwirkend einen Anspruch von 600 Euro geltend machen.

Das deutsche Unternehmen refund.me hat als erster Anbieter weltweit ein ABL (Advanced Business Logic) -System entwickelt, mit dem Betroffene ihren Anspruch auf Ausgleichsleistungen online oder per App prüfen und anfordern können. Nach Eingabe der Flugnummer greift das System auf diverse Datenquellen zu und gibt eine fast hundertprozentige Auskunft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Durch die hohe Rechtssicherheit dieser Überprüfung erhalten Betroffene in der Regel innerhalb von zwei bis vier Monaten ihre Ausgleichszahlung durch die Airline.

"Das heutige EuGH-Urteil ist ein Meilenstein für die Fluggastrechte“, kommentiert Eve Büchner, Gründerin und Geschäftsführerin von refund.me. „Aber Recht zu haben bedeutet bekanntlich noch lange nicht, Recht zu bekommen. Wir freuen uns, mit unserem Service und unserer Technologie den Betroffenen schnell, unbürokratisch und kostenlos helfen zu können."


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Über refund.me
Durch den international agierenden Servicedienstleister refund.me können Fluggäste ihre Ansprüche auf Ausgleichsleistungen bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen schnell und einfach durchsetzen. Mit Hilfe des eigens entwickelten, hochpräzisen ABL (Advanced Business Logic) –Systems können Ansprüche auf der Webseite oder durch die kostenfreie App überprüft werden. Bei erfolgreicher Durchsetzung des Anspruchs, gemäß der EU-Richtlinie 261/2004, leisten die Fluggesellschaften Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro. refund.me wickelt die Umsetzung der Ansprüche in der Regel innerhalb von zwei bis vier Monaten ab. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 Prozent. Das Startup wurde im August 2012 gegründet und hat seinen Unternehmenssitz in Potsdam. www.refund.me



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Datum: 26.02.2013 - 15:28 Uhr
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