Erbenermittlung: Verband deutscher Erbenermittler betont Datennutzen
ID: 823346
personenbezogenen Daten existentielle Voraussetzung der
Berufsausübung. Die in den Personenstandsurkunden der Standesämter
seit 1874 eingetragenen Angaben zu Namen, Geburt, Heirat und Tod
sowie Beruf und Konfession sind die Grundlagen der Recherchen nach
rechtmäßigen Erben. In der Regel werden durch die Daten der
Standesämter die Nachweise im Erbscheinsverfahren vor dem Amtsgericht
erbracht.
Der Schutz von personenbezogenen Daten resultiert aus der Sorge
vor missbräuchlicher Nutzung. Der Erbenermittler bringt aber
personenbezogene Daten zur vorteilhaften Nutzung. Je umfassender
personenbezogene Daten vorliegen, umso besser können Erben ermittelt
werden.
Für den Umgang mit personenbezogenen Daten ist die korrekte
Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für die im VDEE organisierten
Erbenermittler selbstverständlich. Sie erheben die Daten nur im
konkreten Einzelfall und geben diese nicht an Dritte weiter.
In den Diskussionen um den Datenschutz werden auch eine
inhaltliche Einschränkung und Verknappung personenbezogener Daten
gefordert. Dagegen wendet sich der VDEE. Eine Reduzierung der Angaben
in Personenstandseinträgen oder die Verkürzung von Speicherfristen
der digitalen Daten beschränkt oder verhindert gar die Nutzung von
Personendaten z.B. im Erbscheinsverfahren.
Beispiele:
- In Österreich werden auf Geburtsurkunden von verheirateten Müttern
deren Geburtsnamen nicht mehr eingetragen;
- Berufe werden nicht mehr in Sterberegister eingetragen;
- Schon in den 1920er Jahren bzw. in der Weimarer Republik wurde auf
die Religionsangabe in Urkunden verzichtet;
- Im neuen Bundesmeldegesetz soll die Speicherfrist für Meldedaten
nach Wegzug oder Tod einer Person auf fünf Jahre beschränkt werden.
In diesem Sinne wendet sich der Verband gegen Tendenzen, auf
Personenstandsurkunden weniger Angaben aufzunehmen bzw. frühzeitig zu
vernichten. Gerade bei sehr häufigen Nachnamen sind die in den
Personenstandseinträgen derzeit enthaltenen Einträge für eine
eindeutige Identifizierbarkeit der Person wichtig.
Um in Zukunft weiter für Nachlassvermögen die Erben finden und den
Erbnachweis führen zu können, sind Daten, die nicht einem falsch
verstandenen Datenschutz zum Opfer fallen, unerlässlich.
Dem Datenschutz wird durch den für die Datennutzung erforderlichen
Nachweis des berechtigten Interesses bereits heute in sehr hohem
Umfang Rechnung getragen. Durch diese hohen Zugangsanforderungen
besteht aus Sicht des VDEE kein datenschutzrechtlicher Anlass zur
Änderung der gegenwärtigen Praxis.
Der VDEE betont, dass durch seine Mitgliedsunternehmen im letzten
Jahr wiederum in vielen Erbschaftsfällen Erben ermittelt werden
konnten, die ihre Erbschaft antreten konnten. Um diese Leistungen
auch künftig im Interesse der unbekannten Erben erbringen zu können,
plädiert der VDEE für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen.
Verband Deutscher Erbenermittler e.V.
10119 Berlin, Templiner Straße 10,
Tel. 030 / 246 25 162
Fax 030 / 246 25 163
E-Mail: mail@vdee-ev.de
Internet: www.verband-deutscher-erbenermittler.de (www.vdee-ev.de)
Dr. Noczenski
Vorsitzender
Sybille Wolf-Mohr
stellv. Vorsitzende Pressesprecherin
Pressekontakt:
Sybille Wolf-Mohr
stellv. Vorsitzende
Pressesprecherin
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Datum: 27.02.2013 - 09:09 Uhr
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