Deutscher Städte- und Gemeindebund begrüßt Nachbesserung im Melderecht
ID: 823591
begrüßt die im Vermittlungsausschuss verabredete Einwilligungslösung
bei der Übermittlung der persönlichen Daten der Bürgerinnen und
Bürger an Unternehmen. "Damit wird dem Vertrauensverhältnis zwischen
Bürger und Meldeamt Rechnung getragen und der Datenschutz gestärkt",
erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd
Landsberg, heute in Berlin.
Der Deutsche Bundestag hatte im Juni letzten Jahres überraschend
eine so genannte Widerspruchslösung bei der Weitergabe von Meldedaten
für Zwecke der Werbung und des Adresshandels beschlossen. Die
betroffenen Personen hätten danach der Melderegisterauskunft
ausdrücklich widersprechen müssen. Das Widerspruchsrecht sollte nicht
gelten, wenn die Adresshändler von den Meldebehörden bereits
vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollten. Diese
Lösung hatte massive Proteste ausgelöst und war auch vom Deutschen
Städte- und Gemeindebund kritisiert worden. Der DStGB hat eine
Einwilligungsregelung gefordert, da nur dadurch der Sensibilität in
der Bevölkerung in Sachen Datenschutz Rechnung getragen werden kann
und das schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und
Bürger und den Meldebehörden erhalten bleibt.
Daten der Bürger sind keine Handelswaren, betonte Landsberg. Von
daher ist der Vermittlungsvorschlag, die Übermittelung von der
Einwilligung des Betroffenen abhängig zu machen, der richtige Weg.
Soweit die Einwilligungserklärung von den Unternehmen eingeholt
werden soll, ist nach Auffassung des DStGB sicherzustellen, dass
diese Einwilligung klar erkennbar und nicht im "Kleingedruckten"
versteckt wird, so Landsberg abschließend.
Pressekontakt:
Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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Datum: 27.02.2013 - 11:29 Uhr
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