Gatzer / de Maizière: Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsinvestitionsprogramm unterzeichnet - Län

Gatzer / de Maizière: Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsinvestitionsprogramm unterzeichnet - Länder können Mittel jetzt abrufen

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Gatzer / de Maizière: Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsinvestitionsprogramm unterzeichnet - Länder können Mittel jetzt abrufen



(pressrelations) - Die zum Zukunftsinvestitionsgesetz gehörende Verwaltungsvereinbarung ist nunmehr vom Bund und allen Ländern unterschrieben. Damit können die Bundesländer ab heute die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel abrufen.

Dazu erklärt der zuständige Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Werner Gatzer:

„Mit der Unterzeichnung durch den Bund und die 16 Bundesländer sind auch die letzten formalen Voraussetzungen zur Realisierung von Investitionen [Glossar] aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung erfüllt. Von Anfang an war es Ziel für Bund und Länder, das das Zukunftsinvestitionsprogramm als zentrales Element im Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland rasch seine Wirkung entfaltet. Die Mittel zur finanziellen Abrechnung konkreter Projekte können jetzt abgerufen werden.“

Bundesminister Dr. Thomas de Maizière betont: „Von Anfang an war die Leitlinie für Bund und Länder beim Zukunftsinvestitionsprogramm „Wer schnell hilft, hilft doppelt“. Mit dem heutigen Tage können die Mittel für Investitionen fließen. Wir leisten mit dem breit angelegten Programm einen entscheidenden Beitrag, um die Wirtschaftskrise zu bekämpfen.

Die Ausrichtung auf Bildungs- und frühkindliche Infrastruktur sowie Infrastruktur der Krankenhäuser, des ländlichen Raums, des Städtebaus oder der Informationstechnologie soll bewirken, dass Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht“. De Maizière weist darauf hin, dass in der Verwaltungsvereinbarung festgeschrieben ist, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen konkrete Projekte bundesweit auf Bauschildern unter dem Motto „Wir bauen Zukunft“ für jeden sichtbar zu machen."

Bund und Länder haben mit der Unterzeichnung die zur Umsetzung des Gesetzes notwendigen Regelungen auf den Weg gebracht. Auch wenn der Großteil der Mittel vom Bund stammt, fällt die Entscheidung über konkrete Investitionsprojekte in den Ländern und Kommunen. Darauf hat die Bundesregierung von Anfang an Wert gelegt, denn Kommunen und Länder sind näher dran am konkreten Investitionsbedarf vor Ort. Der Bund hat sich deshalb bei der Mittelverwendung auf die Festlegung weniger Leitlinien und Ziele beschränkt.



Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, Investitionen der Kommunen in den Mittelpunkt des Programms zu stellen. Rund zwei Drittel der Mittel sind vor allem für Investitionen in Kindergärten, Schulen und Forschungseinrichtungen reserviert, weil Bund und Länder in der Modernisierung unserer Bildungs- und Forschungseinrichtungen einen starken Hebel für eine nachhaltige Verbesserung der Wachstumsvoraussetzungen sehen.


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Datum: 06.04.2009 - 13:32 Uhr
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