DJV für Beschäftigungssicherung bei Zeitschriften in Not
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DJV für Beschäftigungssicherung bei Zeitschriften in Not
„Die Zustimmung zu diesem Tarifvertrag haben wir uns nicht leicht gemacht“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, „weil er die Einkommen der betroffenen Journalisten schmälert.“ Der Tarifvertrag könne erstmals auf Titel oder Titelgruppen bezogen werden. Der DJV räume aber vor dem Hintergrund von zum Teil dramatischen Umsatzeinbrüchen bei manchen Zeitschriftenverlagen dem Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze Vorrang ein. Bis zu 50 Prozent betrage das Minus mancher Zeitschriftenverlage bei den Anzeigenaufträgen, sagte Konken. Der Abbau von Arbeitsplätzen in den Redaktionen sei bereits im Gange. „Diese verheerende Entwicklung muss aufgehalten werden.“ Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung sei das geeignete Mittel, weil er unmittelbar von Kosten entlaste und befristet sei.
Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft.
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Hendrik Zörner
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Datum: 06.04.2009 - 18:03 Uhr
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