Ratgeber: Verhalten am Unfallort
ID: 825032
Ratgeber: Verhalten am Unfallort
Wenn es einmal kracht, sollte sich niemand entfernen. Bei einem Unfall müssen alle Beteiligten vor Ort bleiben und ihre Personalien austauschen. Dazu zählen auch Zeugen. Wer sich unerlaubt entfernt, macht sich strafbar, erläutert TÜV-Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander.
Darüber hinaus sollte bei unklarer Schuldfrage oder Unfällen mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch immer die Polizei benachrichtigt werden. Beim Notruf nicht vergessen: Wer ruft an? Wo ist was geschehen? Was ist geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art der Verletzung liegt vor?
Beteiligte sollten eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Die Warnblinkanlage und nachts das Standlicht sollten eingeschaltet werden. Warnwesten sind zwar in Deutschland für Privatpersonen nicht vorgeschrieben, sollten aber immer griffbereit im Fahrzeuginnenraum sein. Anschließend sollte die Fahrbahn sofort verlassen werden und an einem sicheren Ort, zum Beispiel hinter einer Leitplanke, Schutz gesucht werden.
Warndreieck und - soweit vorhanden - Warnleuchte sind in ausreichender Entfernung aufzustellen: Auf Landstraßen sind dies mindestens 100 Meter, auf Autobahnen 200 Meter. Zur Ersten Hilfe ist jeder verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Im Verbandskasten des Autos befinden sich die wichtigsten Verbandsmaterialien. Bei Bagatellschäden ist die Unfallstelle unverzüglich zu räumen. Vorher empfiehlt sich jedoch zur Beweissicherung ein Protokoll und eine Skizze mit den Fahrzeugpositionen sowie Übersichtsfotos aus mehreren Perspektiven anzufertigen
"Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, kann zur Durchsetzung seiner Rechte einen Anwalt einschalten. Bei Fahrzeugschäden über 1000 Euro empfiehlt es sich zudem, einen unabhängigen Sachverständigen mit einem Unfallgutachten zu beauftragen. Damit wird von neutraler Seite der genaue Schaden ermittelt. Die Kosten für Anwalt und Gutachter erstattet die Versicherung des Unfallverursachers", betont Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland.
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Datum: 28.02.2013 - 17:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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