TÜV Rheinland: Wenn der Aufzug stecken bleibt Notruftaste drücken / Abstürze von Aufzügen techni

TÜV Rheinland: Wenn der Aufzug stecken bleibt Notruftaste drücken / Abstürze von Aufzügen technisch ausgeschlossen / Keine Erstickungsgefahr (BILD)

ID: 825431

(ots) -
Aufzug fahren gehört für viele Menschen zur täglichen Routine.
Trotzdem fühlen viele sich unwohl im Lift. Die Angst,
steckenzubleiben oder gar ungebremst in die Tiefe zu stürzen, fährt
mit. Bei Klaustrophoben steigert sich die Angst sogar zu regelrechten
Panikattacken, einhergehend mit Herzrasen, Atemnot und Schwindel.
Dabei ist, rein technisch gesehen, die Angst vor Aufzügen
unbegründet, wie Dirk Laenger von TÜV Rheinland bestätigt: "Ein
Aufzug kann nicht abstürzen, weil spezielle Fangvorrichtungen das
verhindern. Bei unseren Checks überprüfen wir neben diesen
Vorrichtungen auch viele anderer Sicherheitseinrichtungen wie
beispielsweise die Sicherheitsfunktionen der Steuerung oder die
Türen." Einmal pro Jahr erfolgt eine Zwischenprüfung, alle zwei Jahre
eine ausführliche Hauptprüfung. Klebt also eine TÜV
Rheinland-Plakette im Aufzug, kann man ihn bedenkenlos benutzen.

Die wichtigste Regel, wenn ein Aufzug tatsächlich einmal
steckenbleibt: Ruhe bewahren. "Auf keinen Fall versuchen, sich selbst
zu befreien, denn das ist lebensgefährlich", rät Dirk Laenger.
Stattdessen sollte man sofort die Notruftaste betätigen. Sie ist
durch ein auffälliges Klingelsymbol gekennzeichnet und in jedem
Aufzug vorhanden. Bei neueren Aufzügen werden die Personen in der
Aufzugkabine über diese Taste mit einer ständig besetzten
Notrufzentrale oder dem Gebäudemanagement verbunden. Der
Ansprechpartner am anderen Ende der Leitung erkennt sofort, um
welchen Aufzug es sich handelt, er erkundigt sich nach Anzahl und
Befindlichkeit der Personen im Lift und schickt Hilfe los.
"Spätestens nach 30 Minuten sollte die Hilfe vor Ort sein. Dabei
handelt es sich um Fachleute, die die Insassen schnellstmöglich und
sicher aus der Kabine befreien", erklärt Dirk Laenger. Bei allen
Aufzügen muss der Betreiber einen so genannten Aufzugswärter


einweisen lassen. Dieser muss neben einem allgemeinen regelmäßigen
Sicherheitscheck ständig erreichbar sein und bei den älteren Anlagen
ohne Anbindung an die Notrufzentrale die Personenbefreiung
durchführen. Wie dieser zu erreichen ist, ist an einem Schild am
Aufzug (in der Regel im Erdgeschoss) angegeben. Die Experten von TÜV
Rheinland führen entsprechende Schulungen in ganz Deutschland durch.

Auch wenn es sicherlich angenehmere Aufenthaltsorte als einen
defekten Aufzug gibt, müssen sich die betreffenden Personen also nur
gedulden. Dabei besteht übrigens nicht - wie häufig von ängstlichen
Fahrgästen angenommen - die Gefahr, im Aufzug zu ersticken. "Alleine
schon durch den Aufzugschacht und zum Teil nicht sichtbare
Lüftungsschlitze wird sichergestellt, dass eine ausreichende
Belüftung der Kabine erfolgt", beruhigt Experte Laenger.



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Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
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Datum: 01.03.2013 - 10:00 Uhr
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