Verschwiegenheit garantiert: E-Postbrief bietet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Berufsgeheimnisträger
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Verschwiegenheit garantiert: E-Postbrief bietet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Berufsgeheimnisträger
Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief der Deutschen Post, unterstreicht: "Der E-Postbrief war schon immer das digitale Kommunikationsmedium, das Maßstäbe in punkto Sicherheit und Vertraulichkeit gesetzt hat. Mit unserem neuen Angebot sorgen wir nun dafür, dass auch Berufsgruppen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wie Ärzte und Rechtsanwälte ihre Online-Korrespondenz problemlos und rechtskonform abwickeln können."
Durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung
Mit der Integration einer durchgängigen Verschlüsselung in den E-Postbrief kommt die Post einer langjährigen Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Rahmen der DE-Mail-Diskussion nach. Dieser hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend für De-Mail eingeführt wird. Diese Anregung wurde aber nicht aufgegriffen. Aus seiner Sicht ist eine durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung.
Durch die Lösung des E-Postbriefs für Berufsgeheimnisträger ist die bequeme Einbindung von Privatkunden, also beispielsweise von Patienten oder Mandanten, in den Kommunikationsablauf gesichert. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet der E-Postbrief nun eine bequeme Möglichkeit für eine rechtskonforme Kommunikation. Ohne weitere Hardware oder zusätzliche Dienstleister kann der Empfänger die Nachrichten automatisch in seinem Browser entschlüsseln.
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen in Deutschland einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Dazu gehören - neben Ärzten, Anwälten und Amtsträgern - auch Angehörige von Heilberufen, Sozialarbeiter sowie Notare oder Mitarbeiter privater Krankenversicherungen. Anvertraute personenbezogene Informationen dürfen von ihnen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen weitergegeben werden, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Träger von Berufsgeheimnissen konnten daher elektronische Kommunikationsformen bislang nur mit erheblichem Aufwand nutzen. Die Folge waren kostenträchtige manuelle Arbeitsabläufe über verschiedene Medien hinweg, beispielsweise bei der Leistungsabrechnung dieser Berufsgruppen.
Bildunterschrift: Durch die Lösung des E-Postbriefs für Berufsgeheimnisträger ist die bequeme Einbindung von Privatkunden, also beispielsweise von Patienten oder Mandanten, in den Kommunikationsablauf gesichert.
Alexander Edenhofer
Pressesprecher: Unternehmensbereich BRIEF
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Charles-de-Gaulle-Str. 20
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Datum: 01.03.2013 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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