Grünes Licht für Änderung der Kapitalertragsteuer

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Grünes Licht für Änderung der Kapitalertragsteuer



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Die Länder haben heute einem Gesetz zugestimmt, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der sogenannten Streubesitzdividende beseitigt. Zukünftig werden auch Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen besteuert. Dies soll die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim Streubesitz sicherstellen.

Diese Lösung war nach längeren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss am vergangenen Dienstag erreicht worden, nachdem der Bundesrat dem ursprünglichen Gesetz des Bundestages - das eine Freistellung ausländischer Kapitalgesellschaften von der Steuerlast vorsah - im Dezember vergangenen Jahres die Zustimmung verweigert hatte.


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Datum: 01.03.2013 - 15:01 Uhr
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