Einmaliger Datenabgleich zum neuen Rundfunkbeitrag beginnt

Einmaliger Datenabgleich zum neuen Rundfunkbeitrag beginnt

ID: 826321
(ots) - Wenige Monate nach Einführung des Rundfunkbeitrags
erfolgt der nächste Schritt im Umstellungsprozess: Ab März wird der
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Adressdaten der
Beitragszahler einmalig mit den Daten der Einwohnermeldeämter
abgleichen. "Im Zuge des Umstellungsprozesses bis Ende 2014 werden
wir nach und nach klären, für welche Wohnung bereits ein
Rundfunkbeitrag bezahlt wird und wer sich noch anmelden muss. Dabei
hilft der einmalige Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern und
sorgt somit für Beitragsgerechtigkeit", sagt Hermann Eicher,
Justitiar des SWR. Vor-Ort-Kontrollen an den Haustüren sind damit
nicht mehr notwendig.

Rechtliche Grundlage für den Datenabgleich ist der
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Der Gesetzgeber ermöglicht damit, die
vorhandenen Beitragskonten des Beitragsservice mit den Daten der
Behörden zu vergleichen, um so sicher zu stellen, dass sich alle
beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.

Beim Abgleich werden Angaben zu Name, Adresse, Familienstand,
Geburtstag und Tag des Einzugs übermittelt. Die Daten werden dem
Beitragsservice lediglich befristet zur Verfügung gestellt, unter
höchsten datenschutzrechtlichen Auflagen schnellstmöglich bearbeitet
und anschließend gelöscht. Die Verarbeitung der übermittelten Daten
unterliegt einer strengen datenschutzrechtlichen Zweckbindung. Der
Beitragsservice gibt keine Adressen an Dritte weiter. Angaben von
bereits gemeldeten Beitragszahlern oder überflüssige Daten von
Personen, die beispielsweise keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen,
werden unmittelbar gelöscht. Der Datenabgleich ist gesetzlich
geregelt und im Rundfunkstaatsvertrag verankert, dem alle 16
Länderparlamente 2011 zugestimmt hatten.

Das neue Finanzierungsmodell schafft Beitragsgerechtigkeit und


sichert so das solidarische Prinzip des öffentlich-rechtlichen
Rundfunksystems. Am 1. Januar 2013 hat der neue Rundfunkbeitrag die
Rundfunkgebühr abgelöst. Mit der Abkehr von einer geräteabhängigen
Gebühr hin zu einem technologieneutralen Modell wurde die
Rundfunkfinanzierung auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt. Für
Bürgerinnen und Bürger gilt die einfache Regel: eine Wohnung - ein
Beitrag.

Die wichtigsten Informationen zum Datenabgleich finden Sie unter
www.rundfunkbeitrag.de.



Pressekontakt:
Rückfragen für Journalisten an:

Begleitkommunikation neuer Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und
Deutschlandradio
+ 49 6131 929 32350, presse@rundfunkbeitrag.de

ZDF-Pressestelle
+49 6131 70 12120, presse@zdf.de

Deutschlandradio-Pressestelle
+49 221 3452160, presse@dradio.de

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Datum: 03.03.2013 - 15:06 Uhr
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