Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht

ID: 82640

Trotz Erkrankung Anspruch auf Urlaubsabgeltung



(firmenpresse) - Kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, muss der Arbeitgeber ihm eine finanzielle Urlaubsabgeltung gewähren. Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung ist diese nach neuester Rechtsprechung sogar dann fällig, wenn der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub wegen Krankheit gar nicht hätte antreten können.
Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR 983/07

Hintergrundinformation:
Den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern regelt das Bundesurlaubsgesetz. Dessen
§ 7 schreibt unter anderem vor, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist im Ausnahmefall möglich - der Urlaub muss dann aber in den ersten drei Monaten des neuen Jahres angetreten werden. Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genutzt werden kann, ist finanziell abzugelten. Nach der bisherigen Rechtsprechung deutscher Gerichte war die Urlaubsabgeltung nicht zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitraum des Urlaubsanspruches dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt war. Der Fall: Eine Erzieherin war von August 2005 bis Ende Januar 2007 bei einem Verein angestellt. Anfang Juni 2006 erlitt sie einen Schlaganfall und war bis zum August 2007 durchgehend arbeitsunfähig. Sie verklagte den Arbeitgeber auf Abgeltung ihrer Urlaubsansprüche aus 2005 und 2006. Das Urteil: Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat das Bundesarbeitsgericht jetzt aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung geändert. Der EuGH hatte betont, dass Arbeitnehmer selbst dann Anspruch auf Abgeltung ihres Teil- oder Vollurlaubs hätten, wenn sie bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen seien. Das Bundesarbeitsgericht schloss sich ausdrücklich dieser Rechtsprechung an. Die Erzieherin hatte damit trotz ihrer Erkrankung Anspruch auf Urlaubsabgeltung.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2009, Az. 9 AZR 983/07

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.
Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de



Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de



drucken  als PDF  an Freund senden  prakti-test.de zeichnet Nokia Siemens Networks als „Praktikum des Monats April 2009“ aus PERSONAL2009: Studentische Zeitarbeit ein voller Erfolg
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.04.2009 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 82640
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Bildung & Beruf


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 566 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z