dena-Umfrage: Bekanntheitsgrad des Energieausweises steigt / Ausweis ist bei Immobilienbesichtigunge

dena-Umfrage: Bekanntheitsgrad des Energieausweises steigt / Ausweis ist bei Immobilienbesichtigungen aber oft nicht einsehbar

ID: 828486
(ots) -
Knapp 80 Prozent der Deutschen kennen den vor rund fünf Jahren
eingeführten Gebäudeenergieausweis, der über die energetische
Qualität einer Immobilie informiert. Das ergab eine repräsentative
Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).*
Lediglich einem Fünftel der Befragten war der Ausweis unbekannt. In
einer ähnlichen dena-Umfrage aus dem Jahr 2008 war der Energieausweis
70 Prozent der Befragten bekannt gewesen.

Mehrheit findet den Energieausweis hilfreich

Die Mehrheit derjenigen (rund 90 Prozent), die den Energieausweis
kennen, findet ihn hilfreich, um die Energiekosten einer Immobilie
einschätzen zu können. Acht von zehn Befragten wussten zudem, dass
sie als Interessenten beim Kauf oder bei der Anmietung einer
Immobilie ein Recht darauf haben, den Energieausweis des Gebäudes
einzusehen. Vor fünf Jahren war dies erst zwei Drittel der Befragten
(68 Prozent) bekannt gewesen.

Bei Besichtigungen ist der Ausweis oft nicht zugänglich

Bei der Verfügbarkeit des Ausweises besteht aber offenbar noch
Nachholbedarf: Denn nur 26 Prozent aller befragten Miet- bzw.
Kaufinteressenten, die in den vergangenen drei Jahren an einer
Immobilienbesichtigung teilgenommen haben, berichteten, dass sie den
Energieausweis einsehen konnten. Fast drei Viertel sagten, der
Ausweis sei nicht zugänglich gewesen. Dies wurde im laufenden
Novellierungsprozess der Energieeinsparverordnung (EnEV)
aufgegriffen: Laut dem aktuellen Entwurf wird die Vorlage des
Energieausweises bei der Besichtigung ab 2014 Pflicht sein.

Der Energieausweis ordnet den energetischen Zustand eines Gebäudes
auf einer Farbskala von grün (für gute Energieeffizienz) bis rot
(hoher Energiebedarf) ein. Außerdem enthält er Vorschläge für
konkrete Modernisierungsmaßnahmen, mit denen der Energieverbrauch


reduziert werden kann. Bei neu errichteten Gebäuden ist die
Ausstellung eines Energieausweises Pflicht. Eigentümer von
Bestandsimmobilien benötigen das Dokument, wenn sie ihr Gebäude oder
Teile davon neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchten.

Weitere Informationen zum Energieausweis unter
www.zukunft-haus.info/energieausweis

* Im November und Dezember 2012 wurden im Rahmen der Umfrage
drei unterschiedliche Gruppen befragt. Die erste Gruppe umfasste
einen repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt von 1.000 Personen über
18 Jahren. Zudem wurden 1.000 Personen interviewt, die in den
letzten drei Jahren an einer Besichtigung teilgenommen haben sowie
1.000 Bewohner von Gebäuden, die seit 2009 energetisch saniert
wurden. Weitere Hintergrundinformationen zur Umfrage unter
www.zukunft-haus.info/presse.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Michael Draeke, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-709, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
draeke@dena.de, Internet: www.dena.de

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Datum: 06.03.2013 - 10:15 Uhr
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