Postzustellungsaufträge sind umsatzsteuerpflichtig

Postzustellungsaufträge sind umsatzsteuerpflichtig

ID: 828839

Deutscher Post drohen hohe Umsatzsteuernachzahlungen



(PresseBox) - Endlich bekommt das Bundeszentralamt für Steuer Schützenhilfe vom Oberlandesgericht Düsseldorf. In einem Streit um Ausschreibungen für Postzustellungsaufträge erklärt das Gericht durch Beschluss das Angebot der Deutschen Post für fehlerhaft und damit nichtig, da es keine Mehrwertsteuer ausweist.
Damit spricht das OLG Düsseldorf sich gegen die Entscheidung des OLG Hamburg aus, dass in den Postzustellungsaufträgen eine Dienstleistung für das Gemeinwohl sah, die gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsatzsteuerfrei wäre.
Bereits 2010 hatte das Bundeszentralamt für Steuern entschieden, dass Postzustellungsaufträge umsatzsteuerpflichtig seien, da sie keine Universaldienstleistung seien. Jeder hat sich in den Folgejahren gefragt, wieso diese Entscheidung gegenüber der Deutschen Post von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf nicht durchgesetzt wird. Dritte können in Steuerfragen nicht eingreifen, so das Steuerrecht. Die Deutsche Post hat durch die unklare Steuerrechtslage drei Jahre Zeit gewonnen, verlorenes Terrain bei Postzustellungsaufträgen zurückzugewinnen ? auch wenn sie jetzt einige Millionen Steuer nachzahlen muss.
Jetzt gibt es Hoffnung für den Wettbewerb, der bisher kaum noch Chancen hatte, gegen die Deutsche Post bezüglich Postzustellungsaufträge antreten zu können. Die Deutsche Post kann nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf an keinem Ausschreibungsverfahren mehr teilnehmen, das Bruttopreise verlangt. Nimmt sie trotzdem teil, riskiert sie, ausgeschlossen zu werden ? spätestens durch Beschwerde der Mitbewerber.
?Wir geben der Oberfinanzdirektion in Düsseldorf noch ein viertel Jahr Zeit, eine Entscheidung bezüglich der Umsatzsteuerpflicht bei Postzustellungsaufträgen zu treffen?, so der Vorsitzende des BdKEP Rudolf Pfeiffer. ?Danach werden wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten der Oberfinanzdirektion einreichen aufgrund des Verdachtes auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung.?



Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste - einschließlich der Postagenturen - und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 500.000 Beschäftigten.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste - einschließlich der Postagenturen - und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 500.000 Beschäftigten.



drucken  als PDF  an Freund senden  Personal Training in Frankfurt takwak tw700 bei führendem Onlinehandel
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 06.03.2013 - 13:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 828839
Anzahl Zeichen: 2459

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Dienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 347 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Postzustellungsaufträge sind umsatzsteuerpflichtig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z