"Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn? - Antidiskriminierungsstelle legt Faktensammlung zu Entgeltungleichheit vor
e Arbeit, ungleicher Lohn?" - Antidiskriminierungsstelle legt Faktensammlung zu Entgeltungleichheit vor Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Lüders: Löhne transparent machen, Kinderbetreuung stärken
Frauen und Männer werden in Deutschland noch immer nicht gleich bezahlt. Beim Vergleich des durchschnittlichen Bruttostundenlohns erwerbstätiger Männer und Frauen ergibt sich eine Lohnlücke von 22 Prozent. Das ist weit mehr als in den meisten anderen Industrieländern: So liegt sie in Großbritannien bei 19,5 Prozent, in Frankreich bei 15,6 Prozent und beim EU-Spitzenreiter Slowenien bei nur 0,9 Prozent.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt zum Internationalen Frauentag deshalb eine Faktensammlung vor, um einen Überblick darüber zu geben, wo die Probleme liegen und was Politik und Tarifparteien gegen die Lohnlücke tun können. ADS-Leiterin Christine Lüders: "Arbeit in Deutschland muss einheitlich bewertet und entlohnt werden, wenn die Anforderungen vergleichbar sind. Entgeltungleichheit schadet auf Dauer nicht nur den Betroffenen, sondern der Gesellschaft insgesamt. Deutschland kann sich eine ungleiche Entlohnung auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und den kommenden Fachkräftemangel nicht länger leisten".
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich dafür aus, das Lohngefüge innerhalb von Unternehmen so transparent wir möglich zu gestalten, etwa durch den Ausbau bestehender Bewertungssysteme wie eg-check.de oder Logib-D. Außerdem sollten die Rahmenbedingungen für Frauen im Beruf verbessert werden - dazu gehörten vor allem ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und flexible Arbeitsbedingungen im Betrieb. "Jede und jeder sollte in dem Umfang arbeiten können, wie er oder sie es am besten mit der familiären Situation in Einklang bringt", sagte Lüders.
Die Faktensammlung ist im Internet unter www.antidiskriminierungsstelle.de abrufbar.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
www.antidiskriminerungsstelle.de.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge
Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de
Lüders: Löhne transparent machen, Kinderbetreuung stärken
Frauen und Männer werden in Deutschland noch immer nicht gleich bezahlt. Beim Vergleich des durchschnittlichen Bruttostundenlohns erwerbstätiger Männer und Frauen ergibt sich eine Lohnlücke von 22 Prozent. Das ist weit mehr als in den meisten anderen Industrieländern: So liegt sie in Großbritannien bei 19,5 Prozent, in Frankreich bei 15,6 Prozent und beim EU-Spitzenreiter Slowenien bei nur 0,9 Prozent.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt zum Internationalen Frauentag deshalb eine Faktensammlung vor, um einen Überblick darüber zu geben, wo die Probleme liegen und was Politik und Tarifparteien gegen die Lohnlücke tun können. ADS-Leiterin Christine Lüders: "Arbeit in Deutschland muss einheitlich bewertet und entlohnt werden, wenn die Anforderungen vergleichbar sind. Entgeltungleichheit schadet auf Dauer nicht nur den Betroffenen, sondern der Gesellschaft insgesamt. Deutschland kann sich eine ungleiche Entlohnung auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und den kommenden Fachkräftemangel nicht länger leisten".
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich dafür aus, das Lohngefüge innerhalb von Unternehmen so transparent wir möglich zu gestalten, etwa durch den Ausbau bestehender Bewertungssysteme wie eg-check.de oder Logib-D. Außerdem sollten die Rahmenbedingungen für Frauen im Beruf verbessert werden - dazu gehörten vor allem ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und flexible Arbeitsbedingungen im Betrieb. "Jede und jeder sollte in dem Umfang arbeiten können, wie er oder sie es am besten mit der familiären Situation in Einklang bringt", sagte Lüders.
Die Faktensammlung ist im Internet unter www.antidiskriminierungsstelle.de abrufbar.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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Datum: 07.03.2013 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 829552
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Nr. 17/2013 vom 11. November 2013
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