Auer Witte Thiel informiert über zwei aktuelle Urteile zur Unfallversicherung
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte: „Aktuelle Urteile festigen Rechtssicherheit von Versicherungsgesellschaften“
München, im April 2009: Die Rechtssicherheit von Versicherungsgesellschaften mit zwei aktuellen Urteilen des BGH bzw. des OLG Celle sieht Auer Witte Thiel gefestigt. Eine Unfallversicherung muss nur dann Versicherungsleistungen erbringen, wenn tatsächlich ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88) vorliegt. Diesen Grundsatz stellte das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil vom 15. Januar 2009 (Az. U 131/08) eindeutig klar und beendete damit einen aktuellen Rechtsstreit. Auch der BGH folgte in einem anderen Rechtsstreit aus dem September 2008 um Leistungen der Unfallversicherung dieser Auffassung. Auer Witte Thiel informiert über die Rechtslage bei der Unfallversicherung anhand beider Fälle.
Wegweisend ist nach Meinung von Auer Witte Thiel auch das Urteil, mit dem der Bundesgerichtshof am 24. September 2008 den vorläufigen Schlussstrich unter eine weitere juristische Kontroverse zog (Az. IV ZR 219/07). In diesem Fall war eine Urlauberin unter einem Sonnenschirm eingeschlafen und bemerkte nicht, dass sie durch den abwandernden Schatten schließlich längere Zeit ungeschützt der gleißenden Sonne ausgesetzt war. Ein aus der Sonnenexposition und der Hitze resultierender Kreislaufkollaps ließ die Frau mit dem Hinterkopf auf die Betonumgrenzung eines Blumenbeets stürzen, wobei sie sich behandlungsbedürftige Verletzungen zuzog. In der Folge erwartete die Frau Leistungen aus ihrer privaten Unfallversicherung, um die Behandlungskosten zu ersetzen. Doch auch in diesem Fall stellten die Richter des BGH das Fehlen äußerer Einflüsse fest und gaben der Versicherungsgesellschaft Recht. „Hier liegt kein Anspruch auf Versicherungsleistung vor“, sagt ein Sprecher von Auer Witte Thiel. Ein rechtmäßiger Anspruch auf Versicherungsschutz bestünde lediglich dann, wenn der Versicherte aufgrund einer äußerlich bedingten Bewegungsunfähigkeit der Einwirkung der Hitze schutzlos ausgesetzt gewesen sei. Unfälle, die aus Geistes- und Bewusstseinsstörungen resultieren, begründen aus Sicht des BGH hingegen keinen solchen Anspruch.
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Auer Witte Thiel ist eine wirtschaftsrechtlich orientierte Anwaltskanzlei aus München. Das Versicherungsrecht gehört zu den zentralen Kompetenzen der Kanzlei Auer Witte Thiel. Derzeit vertritt Auer Witte Thiel drei große deutsche Versicherungsgesellschaften, auch im Bereich der Betreibung von ausstehenden Prämien.
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Datum: 08.04.2009 - 16:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.04.2009
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