Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehen
ID: 830338
Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehen
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html Anlegern soll nun ein verstärkter Schutz vor Falschberatungen geboten werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Falschberatungen durch Anlegerberater von Banken sind in der Vergangenheit keine Seltenheit gewesen. Diese Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen haben sich auf das Vertrauen der Anleger negativ ausgewirkt und ein schlechtes Licht auf die Finanzinstitute geworfen. Doch nun sollen intensivere Kontrollmaßnahmen helfen, die ablehnende Haltung potenzieller Anleger gegenüber den Banken zu bessern.
Es ist vorgesehen, dass die Beschwerden der Anleger künftig innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie dem Finanzinstitut zugegangen sind, der Finanzaufsicht gemeldet werden sollen.
Ferner schreitet der Gesetzgeber dadurch ein, dass in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) normiert werden soll, dass eine Registrierung der Bankberater veranlasst werden muss. Die Leistung der Berater soll leichter kontrolliert werden können. So erhoffe man sich nicht nur einen stärkeren Schutz der Anleger vor Fehlberatungen sondern auch, dass die Banken ausschließlich qualifiziertes Personal als Berater einstellen.
Fehlerhafte Beratungen sollen somit durch die Fachkenntnisse der qualifizierten Berater vermieden werden. Ein besonderer Fokus soll wohl auch auf soziale Kompetenzen der Berater liegen, damit sie sich in die Lage des potenziellen Anlegers hineinversetzen und so insbesondere auf seine Anlageziele eingehen zu können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Verstößen gegen diese Vorschriften mit entsprechenden Maßnahmen begegnen. Diese Maßnahmen sollen abgesehen von Verwarnungen und Bußgeldern sogar zeitlich begrenzte Berufsverbote für die jeweiligen Berater sein.
Viele Anleger erachten diese Neuerungen als fällig, kam es doch gerade in jüngster Vergangenheit vermehrt zu Klagen von Anlegern gegen ihre Banken. Diese auf Schadensersatz gerichteten Klagen basierten meist auf Falschberatungen oder der Unterlassung einer umfassenden Aufklärung über die Risiken der Anlage, zu welcher die Bankberater verpflichtet sind. Hierzu kann es schnell kommen, beispielsweise wenn der Berater während der Beratung mit der Sicherheit des Fonds in falscher Weise wirbt oder die empfohlene Anlage nicht den Anlagezielen des Anlegers entspricht.
Um zu prüfen, ob auch Sie unter Umständen falsch beraten worden sein könnten und Ihnen eventuell Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank zustehen könnten, sollte ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt aufgesucht werden. Im Hinblick auf mögliche Verjährungsfristen ist schnelles Handeln geboten.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 08.03.2013 - 09:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 830338
Anzahl Zeichen: 3020
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 271 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses auf der Leipziger Buchmesse ...
Samstag, 16. März 2013, und Sonntag 17. März 2013 Messestand des Deutschen Bundestages, Halle 2, Stand H 201 Am Samstag, 16. März und Sonntag, 17. März 2013 veranstaltet der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Bürgersprechstunde auf der Leipziger Buchmesse. Besucher haben
AGB Anwalt Onlineshop ...
Innerhalb der AGB können eine Vielzahl von Regelungen getroffen werden, die für sämtliche abzuschließende Verträge gelten sollen. Weiterer entscheidender Vorteil für die Ausgestaltung von AGB durch einen Anwalt ist, dass darin den einem gewerblichen Verkäufer zahlreich obliegenden Information
Berufstätigkeit der Frau bester Schutz vor Frauen- und Kinderarmut ...
Stuttgart, 08. März - Zum Internationalen Frauentag fordert der Caritasverband Rottenburg-Stuttgart von der Politik eine solide Gesetzesgrundlage, damit Frauen mit Kindern ein berufliches Standbein auf- und ausbauen können. Dies sei der effektivste Schutz vor Armut. Angesichts der vielen Frauen in
Neue Westfälische (Bielefeld): Europapolitiker Brok: Alte EU-Richtlinie schließt Armuts- und Sozialtourismus aus ...
"Schon seit 25 Jahren ist Armuts- und Sozialtourismus in der Europäischen Union ausgeschlossen", sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschuss des Europaparlaments, Elmar Brok, der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Donnerstagausgabe). Damit kommentierte der CDU-Polit




