Pflichtig oder nicht pflichtig, das ist hier die Frage... Das Statusfeststellungsverfahren hilft bei der Klärung
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Besonders betroffen sind hiervon Gesellschafter-Geschäftsführer in GmbHs sowie mitarbeitende Familienmitglieder. Ihre Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben oder aber die Befreiung kann wird mithilfe eines Statusfeststellungsverfahrens überprüft werden. Durchgeführt wird es von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund entweder auf Antrag der Betroffenen (Anfrageverfahren) oder auch obligatorisch, wenn der Arbeitgeber bei der Meldung angibt, dass er Familienmitglieder beschäftigt.
Überprüft wird jeweils der konkrete Einzelfall. Unter Abwägung aller relevanten Fakten wird schließlich die Entscheidung getroffen, ob es sich um eine abhängige, also sozialversicherungspflichtige, Beschäftigung handelt oder nicht. Die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens dauert in der Regel etwa vier Wochen. Die Entscheidung ist für alle Sozialversicherungsträger und auch für die Agentur für Arbeit rechtlich bindend. Sie kann jedoch innerhalb bestimmter Fristen durch Widerspruch bzw. eine Klage beim zuständigen Sozialgericht angefochten werden.
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Datum: 08.03.2013 - 11:32 Uhr
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