Rechtstaatliches Fundament für Bestandsdatenauskunft

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Rechtstaatliches Fundament für Bestandsdatenauskunft



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Anlässlich der Sachverständigenanhörung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:

Mit unseren Vorschlägen gießen wir jetzt nachträglich das rechtstaatliche Fundament unter den Rohbau des Koalitionsentwurfs zur Bestandsdatenauskunft.

Bei den Benachrichtigungspflichten und den dynamischen IP-Adressen sind wir uns schon einig, dass nachgebessert werden muss. In Sachen PINs, PUKs und Passwörtern reicht es aber noch nicht. Heimliche Auskünfte über Zugangscodes darf es nicht so einfach geben, zumal ohne Richtervorbehalt. Da geht es um sensible Daten wie Adressbücher oder gespeicherte E-Mails, das ist etwas anderes als eine bloße Telefonbuchauskunft, wem ein Anschluss gehört. Und schließlich darf es auch in Zukunft bei der Anwendung des Datenübertragungsverfahrens IPv6 nicht zu Lücken im Grundrechtsschutz kommen.

Die Sachverständigen, darunter der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, haben heute eindrucksvoll dokumentiert, dass der Regierungsentwurf hier noch verbesserungsbedürftig ist.

Mit der Gesetzesnovelle muss ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr erklärt, dass die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur bis Juni dieses Jahres gültig sind. Diese regelt für Telekommunikationsanbieter, dass sie den jeweils zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten geben müssen, wenn dies für die Verfolgung von Straftaten, die Gefahrenabwehr oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder erforderlich ist.


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Datum: 11.03.2013 - 15:21 Uhr
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