Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen nicht unklar formuliert sein
ID: 832275
Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen nicht unklar formuliert sein
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Arbeitsvertragliche Regelungen, welche freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers regeln, müssen verständlich formuliert sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, welche entweder unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt oder einen Widerrufsvorbehalt stehen, genau zu definieren.
Dies geht aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) hervor. In diesem Fall soll das Weihnachtsgeld eines Arbeitnehmers von dem Arbeitgeber gekürzt geworden sein. Der Arbeitgeber begründete dies mit dem Umstand, dass der Arbeitnehmer an mehreren Tagen arbeitsunfähig gewesen sei.
Das Landesarbeitsgericht entschied nun, dass es zu den Pflichten des Arbeitgebers gehöre, in den allgemeinen Arbeitsbedingungen eine diesbezügliche Klausel aufzunehmen. Eine solche solle nach Auffassung der Richter unmissverständlich klären, welche Zahlungen dem Freiwilligkeitsvorbehalt und welche dem Widerrufsvorbehalt unterliegen. Der Arbeitgeber könne zusätzliche Leistungen nur kürzen oder ändern, sofern der Arbeitsvertrag eine klar verfasste Klausel enthalte. In dem zu entscheidenden Fall entschied das Landesarbeitsgericht damit zugunsten des Arbeitnehmers.
Das Gericht begründete seine Entscheidung einerseits damit, dass im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers die Regelung bezüglich des Freiwilligkeitsvorbehalts unklar formuliert gewesen sei und somit im Ergebnis die gesamte Regelung rechtlich unwirksam gewesen sei. Des Weiteren wies das Gericht darauf hin, dass Klauseln, die den Widerrufsvorbehalt und den Freiwilligkeitsvorbehalt für Sozialleistungen kombinieren, jedenfalls nicht den Anforderungen von dem im BGB verankerten Transparenzgebot entsprechen würden. Bei einer Kombination dieser Vorbehalte sei nicht erkennbar auf welche Sozialzahlungen sich der Freiwilligkeitsvorbehalt beziehe. Ein Zusammenschluss beider Regelungen sei damit regelmäßig unwirksam.
Bei allen Änderungen im Hinblick auf einen Arbeitsvertrag sollte ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt aufgesucht werden. Auch im Hinblick auf Regelungen über Urlaub, Gehalt, Kündigung und Abmahnung sowie sonstigen arbeitsrechtlichen Themen kann ein qualifizierter Rechtsanwalt Ihnen beratend zur Seite stehen.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 12.03.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 832275
Anzahl Zeichen: 3070
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 261 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen nicht unklar formuliert sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Unterschiedsbetrag könnte Schiffsfonds-Anlegern zum Verhängnis werden ...
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Der Unterschiedsbetrag, welcher sich erst am Ende der Beteiligungslaufzeit bemerkbar macht, kann unter Umständen den erhofften Steuerspareffekt aufheben. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hambu
Werkstätten:Messe: Schaufenster, Branchentreff, Fachtagung ...
(ddp direct) Auf der Werkstätten:Messe vom 14. bis 17. März 2013 stellen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ihre Arbeit vor: Produkte und Dienstleistungen, aber auch Qualifizierungsmaßnahmen und innovative Konzepte der Arbeitsgestaltung. Die Werkstätten:Messe zieht Menschen aus ganz De
Neue Westfälische (Bielefeld): Schützenvereine legen sich mit Bundesinnenminister Friedrich (CSU) an ...
Etwa eine Million Schützen in Nordrhein-Westfalen sind stinksauer. Anlass ist eine neue "Schießstandrichtlinie", die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) erlassen hat. Danach dürfen die prächtigen hölzernen Vögel, auf die die Schützen mit einer jahrhundertealten Traditio
Mitteldeutsche Zeitung: Bundestagswahl Linken-Chef Riexinger hält SPD-Programm für "rosa Prosa" ...
Der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, hält die Verabschiedung des SPD-Wahlprogramms für unzureichend. "Erst einmal ist der Entwurf nur rosa Prosa", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Solange die SPD nicht sagt, m




