Die Wahl der Rechtsform einer Handelsgesellschaft: Grundsätze
ID: 832423
Erweist sich die Form einer vorhandenen Gesellschaft als nicht (mehr) geeignet für die verfolgten Zwecke, besteht die Möglichkeit, durch formwechselnde Umwandlung ohne Auflösung und Neugründung das „Rechtskleid“ zu ändern.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsformzwang in dem Sinn, dass für Handelsgesellschaften etwa nach Art, Größe, Zielsetzung oder sonstigen Merkmalen jeweils eine ganz bestimmte Gesellschaftsform vorgeschrieben ist. Die Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform und die zutreffenden Abreden im Einzelnen gehören zu den ganz wesentlichen Gestaltungsaufgaben der Praxis ( siehe im Einzelnen: Vorratsgesellschaft-kaufen.de). Die juristische und wirtschaftliche Arbeit besteht hier zu einem großen Teil aus Beratung, Konfliktvermeidung und die Schaffung interessengerechter sowie geeigneter Organisationen und Gesellschaftsformen.
Gewisse Einschränkungen dieser Gestaltungsfreiheit sowie zum Teil verzerrende Anreize ergeben sich aus folgendem:
Gesellschaftszweck, Größenkriterien, Organisationsstruktur, Haftungsverhältnisse und Steuerrecht.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Hi-Tech Media AG wurde im Jahre 1999 in Göttingen von Mario Werner gegründet. Seit September 2009 ist Dr. jur Lutz WERNER Alleingesellschafter und Vorstand der Hi-Tech Media AG. Unter dem Dach der Hi-Tech Media AG agieren zwei Abteilungen:
1. Das Internetportal Anleger-Beteiligungen.de (vormals Emissionsmarktplatz.de) mit dem Investoren-Brief.com als Mail an aktuell 25.000 Interessenten
2. Die Plattform Vorratsgesellschaft-kaufen.de (vormals companies-for-sale.de) zum sofortigen und unbürokratischen Erwerb sog. Vorratsgesellschaften wie AG, GmbH und KG.
Datum: 12.03.2013 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
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