Gründung und Kauf einer Vorratsgesellschaft: Wieso? Weshalb?

Gründung und Kauf einer Vorratsgesellschaft: Wieso? Weshalb?

ID: 833260

Wieso eine Vorratsgesellschaft gründen? Weshalb eine Vorratsgesellschaft kaufen?

Typischerweise liegt folgender Sachverhalt der Gründung und dem Kauf einer Vorratsgesellschaft zu Grunde:

Die Vorratsgesellschaft, üblicherweise eine AG, GmbH und KG wird mit einem eingezahlten Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 € für die GmbH, 50.000 € für die AG und 200 € für die KG als Handelsgesellschaft zunächst auf Vorrat vor einem Notar gegründet (deshalb Vorratsgesellschaft) und ins Handelsregister eingetragen. Vorgegebener und einziger Unternehmenszweck der Vorratsgesellschaft ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.



(firmenpresse) - Eine solche Vorratsgründung ist vom Bundesgerichtshof stets als zulässig erachtet worden.

Später veräußert der „Eigentümer“ und bisherige Gesellschafter vor einem Notar seine Gesellschaftsanteile an dieser Vorrats-AG, Vorrats-GmbH oder Vorrats-KG an einen Erwerber und neuen Gesellschafter. Die Gründung und der Verkauf der Vorratsgesellschaft war eine Dienstleistung des Gründers für den Käufer und wird entsprechend honoriert.

Der Käufer erspart sich mit dem Kauf der Vorratsgesellschaft den bürokratischen Aufwand und Kosten der Gründung einer Handelsgesellschaft mit dem entsprechenden Zeitaufwand mehrerer Wochen oder sogar Monate.. Er vermeidet die Unwägbarkeiten der Gründung der Handelsgesellschaft beim Notar, Handelsregister, Bank, IHK usw. und umgeht gleichzeitig die persönliche Haftung in der Gründungsphase. Der Käufer hat den direkten Vorteil, mit nun seiner Vorrats- und jetzt Handelsgesellschaft seine unternehmerische Tätigkeit sofort und unmittelbar aufnehmen zu können.

Der bzw. die Erwerber der Vorratsgesellschaft halten im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Geschäftsanteile vor dem Notar eine Gesellschafterversammlung ab. Sie berufen den bisherigen Geschäftsführer/Vorstand der Vorratsgesellschaft ab und bestellen ihren neuen Geschäftsführer bzw. Vorstand. Die Käufer bzw. jetzt neue Gesellschafter ändern die Firma d. h. den Namen der Gesellschaft und sie bestimmen einen neuen Unternehmensgegenstand. Regelmäßig werden sowohl der Sitz der Gesellschaft sowie gegebenenfalls weitere Satzungsbestimmungen geändert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Sodann wird der Notar den Geschäftsführer- und Gesellschafterwechsel sowie die Satzungsänderungen beim zuständigen Handelsregister zur Eintragung anmelden.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Hi-Tech Media AG wurde im Jahre 1999 in Göttingen von Mario Werner gegründet. Seit September 2009 ist Dr. jur Lutz WERNER Alleingesellschafter und Vorstand der Hi-Tech Media AG. Unter dem Dach der Hi-Tech Media AG agieren zwei Abteilungen:

1. Das Internetportal Anleger-Beteiligungen.de (vormals Emissionsmarktplatz.de) mit dem Investoren-Brief.com als Mail an aktuell 25.000 Interessenten

2. Die Plattform Vorratsgesellschaft-kaufen.de (vormals companies-for-sale.de) zum sofortigen und unbürokratischen Erwerb sog. Vorratsgesellschaften wie AG, GmbH und KG.



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Bereitgestellt von Benutzer: LutzWerner
Datum: 13.03.2013 - 10:48 Uhr
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