Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
Lange Standzeit bei Gebrauchtwagen gilt nicht als Mangel
Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 34/08
Hintergrundinformation:
Beim Kauf eines Neuwagens sehen die Gerichte eine Standzeit von über einem Jahr vor dem Verkauf als Sachmangel an, wenn das Auto unverändert weiter gebaut wird oder lagerungsbedingte Schäden aufgetreten sind. Der Bundesgerichtshof befasste sich jetzt mit der Frage, ob eine überlange Standzeit auch bei Gebrauchtwagen einen Sachmangel darstellt, der dem Käufer das Recht gibt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Fall: Ein Gebrauchtwagenhändler hatte einem Kunden einen etwa zehn Jahre alten Chevrolet Van verkauft. Die Kfz-Zulassungsstelle wollte das Fahrzeug ohne neues Gutachten nicht zulassen: Es war vor dem Verkauf 19 Monate lang stillgelegt gewesen. Nach Anfertigung des Gutachtens verlangte der Händler von seinem Kunden Abholung und Bezahlung des Autos. Der Käufer trat jedoch vom Kaufvertrag zurück: Er sah die lange Standzeit als Mangel des Fahrzeugs an. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine lange Standzeit allein keinen Fahrzeugmangel darstelle. Für den Käufer eines Gebrauchtwagens komme es in erster Linie auf den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs an. Ein fachgerecht stillgelegter PKW könne einen besseren Zustand zeigen als ein gleichaltriges Auto ohne Standzeit. Auch könne man keine allgemein gültigen Aussagen über die maximal zulässige Standzeit von Gebrauchtwagen treffen, da diese von der jeweiligen Marktlage abhängig sei. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, kommt nach dem Bundesgerichtshof ein Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf nur dann in Frage, wenn durch die Standzeit tatsächlich Schäden aufgetreten sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2009, Az.VIII ZR 34/08
Weitere Informationen finden Sie auf www.das-rechtsportal.de.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.
Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de
Datum: 14.04.2009 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 83349
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1613
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 362 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Kfz-Händler dürfen die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Pkw vertraglich auf ein Jahr beschränken. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass aber eine häufig von Autohändlern dafür verwendete Vertragsregelung unwirksam ist. Nach D.A.S.-Angaben beanstandete der BGH, dass zwei Vertra
"Neue Gefahrsymbole auf Reinigungsmitteln" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S. ...
Marina B. aus Köln: Ich habe gelesen, dass sich die Warnhinweise auf Reinigungsmitteln ändern sollen. Auf was muss ich beim Einkaufen und bei der Arbeit mit den Putzmitteln jetzt achten? Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Ab 1. Juni 2015 gilt das "Global Harm
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...
Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsgericht Charlottenburg entschieden, dass der Berlin
Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Tipps zum Auto Frühjahrs-Check ...
Nach dem Winter-Stress ist jetzt eine gute Zeit, das geliebte Auto gründlich einem Check zu unterziehen. Hierzu kann natürlich selbst Hand angelegt werden, oder viele Serviceangebote von Autohäusern, Werkstätten und Reifenfachhändler in Anspruch nehmen. Für diejenigen, die ihr Fahrzeug sel
Parrot stattet neue Modelle von Renault mit innovativer Multimedia-Technologie aus ...
In Zusammenarbeit mit Continental® entwickelte Parrot für Renault eine Freisprechanlage basierend auf der Parrot CK4210. Das neue Modell ist nun iPod® / iPhone™ kompatibel und verfügt neben einer USB-Schnittstelle auch über ein benutzerfreundliches Multimedia-Menü. Mit dieser Kooperation fes
Peugeot Modellprogramm - Bei bestimmten Versionen maßvolle Preisanpassung ...
- Preise der Einstiegsversionen von 207 und 308 unverändert - Modelle der Baureihen 207 und 308 teilweise betroffen - Effektive Preiserhöhung zwischen 100 und 300 Euro Peugeot passt zum 10. April 2009 die Preise für einige Modellversionen des 207 sowie der 308 Limousine und des 308 SW an. Beim
Nach Zustimmung der Kartellbehörden: Bosch übernimmt AutoCrew GmbH - Erweiterung der Bosch-Werkstattkonzepte ...
rtellbehörden: Bosch übernimmt AutoCrew GmbH- Erweiterung der Bosch-Werkstattkonzepte Stuttgart – Bosch hat nach Freigabe des Bundeskartellamts mit Wirkung zum 01.04.2009 die AutoCrew GmbH mit den Marken "AutoCrew" und "AutoCrew Truck+Trailer" von der ZF Trading GmbH überno




