Probleme durch enterbten Schlusserben möglich
ID: 834157
Bei der Aufsetzung ihres Testamentes sollten Ehepaare beachten, wer möglicherweise am Ende wirklicher Schlusserbe ist.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals setzen sich Eheleute in ihren Testamenten wechselseitig als Erben und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Dabei wird vielfach nicht bedacht, dass im Todesfall eines Elternteils auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann.
Dies kann dann im Endeffekt zu großen Problemen führen. Insbesondere der verbleibende Schlusserbe kann sich des verbleibenden Schlusserbteils letztlich nicht sicher sein und somit kann diese Konstellation gerade für ihn negative Konsequenzen haben.
Problematisch ist im Hinblick auf solche Erbverträge vor allem, dass der überlebende Elternteil im Allgemeinen grundsätzlich auch dazu befugt ist, den mit seinem Ehepartner gemeinsam festgesetzten Erbvertrag nach dessen Tod wieder zu ändern.
Einen solchen Fall musste das Oberlandesgericht (OLG) Hamm unlängst entscheiden (Az. I-15 W 134/12). Im dortigen Fall waren die beiden leiblichen Töchter des Ehemanns im Ehevertrag des Ehepaares als Schlusserben eingesetzt worden. Nach dem Tod des Vaters forderte eine der beiden Töchter ihren Pflichtteil ein und die andere blieb als Schlusserbin übrig. In der Zwischenzeit änderte die überlebende Ehefrau den Ehevertrag jedoch zugunsten ihrer eigenen leiblichen Tochter ab. Somit kam es dann letztlich zur Konfrontation zwischen der ursprünglich als Alleinerbin übrig gebliebenen leiblichen Tochter des Ehemannes und der leiblichen Tochter der Ehefrau. Letztere machte ersterer nun die Erbschaft des hälftigen Schlusserbteils der ausgeschiedenen Schwester streitig.
Das OLG entschied, dass die ursprüngliche Schlusserbin Anspruch auf einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein hat. Das Gericht führte aus, dass nach dem gemeinschaftlichen Willen des Ehepaares der Verwandtschaft des verstorbenen Ehemannes wohl ein erbrechtlicher Vorteil zukommen sollte und die Ehefrau dies hier nicht nachträglich ändern durfte, denn Anhaltspunkte für dieses Dürfen seien nicht gegeben.
Trotzdem könnte dies im Einzelfall auch anders gesehen werden. Zu raten ist daher, bereits bei der Verfassung des Testamentes solche Schlupflöcher auszuschließen.
Um zu gewährleisten, dass der überlebende Ehegatte nicht eigenmächtig gegen den Willen des Verstorbenen die Erbfolge abändert, sollten Ehepaare bei der Aufsetzung ihres letzten Willens alle denkbaren Konstellationen beachten. Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt berät Sie gerne, damit die von Ihnen bestimmten Schlusserben im Erbfalle ohne Probleme Ihre Erbschaft antreten können.
http://www.grprainer.com/Testament.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 14.03.2013 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 834157
Anzahl Zeichen: 2954
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 330 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Probleme durch enterbten Schlusserben möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Anleger in S&K Immobilien möglicherweise geschädigt ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Anleger der S&K-Gruppe könnten möglicherweise um mehrere Millionen betrogen worden sein. Betroffen
Strafrecht, Bußgeld Blog Rechtsanwalt Michael Erath ...
Im Strafrecht, Bußgeld Blog Rechtsanwalt Michael Erath, veröffentlicht dieser täglich interessante Urteile und Entscheidungen aus dem Bereich Bußgeldverfahren bzw Strafrecht. www.ra-strafrecht-stuttgart.de Des weiteren werden Teile des Bußgeldkatalogs vorgestellt und erklärt. Rechts
Rechte bei Mängeln im Kaufrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: I-28 U 94/12) entschieden, dass ein Kä
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 07.02.2013 (X ZB 286/11), dass Forderungen, welche auf Grund




