LV Doktor: Hartz IV und Lebensversicherungen verkaufen?
Gleichzeitig nehmen die Versicherer bei Kündigung die Auflösung der Stornoreserve vor und kassieren somit ein weiteres Mal für die vorzeitige Beendigung des Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages. Die Stornoreserve ist der Rückbehalt des Versicherungsunternehmens gegenüber seinen Vertriebspartnern, um sich vor Forderungsverlusten im Stornofall zu schützen. Im Regelfall wird mit jedem neuen Provisionsanspruch, der einer Haftung unterliegt, die Stornoreserve erhöht und mit jeder vorzeitigen Kündigung die gezahlten Abschlusskosten vom Vermittler zurückgefordert. Der Versicherer bleibt also immer unbeschadet, überträgt vielmehr das Risiko auf den Kunden und den Vermittler. Die Kündigung von Versicherungsverträgen scheint dabei für die Versicherungswirtschaft eher der Regelfall zu sein als die Ausnahme. Fachleute sagen, dass mindestens 70 Prozent aller Verträge vorzeitig aufgelöst werden. Aufgrund des meist niedrigen Rückkaufswertes der Lebens- oder Rentenversicherung gehen dem Versicherten bei Kündigung viele Euro verloren.
Im besonderen Fall der Arbeitslosigkeit scheinen viele Bürger vorzeitig zu handeln, denn sie meinen, dass das verwertbare Vermögen aus der Lebensversicherung in jedem Fall beispielsweise beim Einkommen aus „Hartz IV“ angerechnet wird. Dies ist jedoch so nicht richtig. Zwar unterliegen alle Verträge, die vor dem eigentlichen Ablauf bzw. Rentenbeginn verwertbar, also kündbar sind, dem so genannten verwertbaren Vermögen. Dazu zählen "herkömmliche" kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen. Sie zählen mit ihrem Zeitwert (Rückkaufswert) zum verwertbaren Vermögen, da laut Bedingungen ein Recht zur Kündigung besteht. „Eine Ausnahme sind jedoch Verträge, deren Verwertung unwirtschaftlich wäre oder für den Betroffenen eine besondere Härte darstellen würde“ erklärt Jens Heidenreich vom Projekt LV-Doktor. Als unwirtschaftlich gilt die Verwertung einer Lebensversicherung, deren Rückkaufswert mehr als 10 Prozent unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt. Dabei ist vom garantierten Rückkaufswert auszugehen. „Wir glauben, dass dies die Mehrzahl der Versicherungen betrifft, denn Erhebungen durch LV-Doktor zeigen, dass viele Lebensversicherungen nicht einmal nach zehn Jahren und mehr die eingezahlten Beiträge zurück erstatten. Vielmehr sei es die Regel, dass der Versicherte dem Grunde nach bis zum geplanten Ablaufdatum durchhalten muss, um sodann seine Beiträge und eine Verzinsung zu erhalten, die gerade einmal den Verlust aus der Inflation ausgleicht“ erläutert der LV-Doktor Chef.
„Lebensversicherungen kündigen, aber mit LV-Doktor“, ist daher die Devise, erklärt Jens Heidenreich. LV-Doktor setzt sich als Projekt der Schweizer proConcept AG für geschädigte Versicherte ein. Denn proConcept AG ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Behebung von Streuschäden und die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. „Im Rahmen von LV-Doktor erwerben wir die Ansprüche, einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und bündeln diese Ansprüche um diese dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch sind wir in der Lage als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in einem Verfahren durchzusetzen“, erklärt Heidenreich. Für den einzelnen bedeutet dies eine für ihn kosten- und risikolose Wahrnehmung seiner Interessen bei der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung. „Das einzige was er wirklich tun muss, ist sich dem Projekt anzuschließen und abzuwarten bis die Verfahren abgeschlossen sind“, sagt Heidenreich. Dabei macht er keinen Hehl daraus, dass dieses Vorgehen im Einzelfall mehrere Jahre dauern kann, da teilweise aufwändige Gerichtsverfahren zu führen sind. Wichtig zu erwähnen, dass auch für bereits gekündigte Versicherungen ein höherer Erstattungsanspruch erreicht werden kann. Der Vorteil ist dabei: Durch diese Großschadenverfahren ist proConcept in der Lage, die dadurch erzielten erheblichen "Einkaufsvorteile" an die Verfahrensbeteiligten weiterzugeben, was natürlich durch die niedrigen Vorkosten auch erfolgt.
Zusammenfassung: Wer seine Lebensversicherung kündigen möchte oder muss, sollte zunächst die Voraussetzungen prüfen. In der Regel dürfte zum Beispiel eine Kündigung wegen „Hartz IV“ nicht nötig sein. Dennoch rentiert sich in den allermeisten Fällen die Lebensversicherung nicht und LV-Doktor rät, seine Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung durch die hauseigenen Profis kündigen zu lassen. Denn in vielen Fällen konnte LV-Doktor bereits durch die professionelle Kündigungsabwicklung deutlich mehr Kapital aus der Versicherung heraus holen, als diese freiwillig zu zahlen bereit war; in vielen Fällen wurden sogar alle eingezahlten Beiträge nebst angemessener Verzinsung an die ehemaligen Versicherungskunden erstattet.
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Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden.
Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen durch.
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