Zielvereinbarungen dürfen Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidung nicht gefährden
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Zielvereinbarungen dürfen Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidung nicht gefährden
Ärzteparlament bezieht Position zu "Chefarzt-Boni":
In der Diskussion um "Chefarzt-Boni" haben Schleswig-Holsteins Ärzte deutlich Stellung bezogen: "Die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen muss gewährleistet sein. Mengenbezogene Zielvorgaben dürfen nicht mehr Bestandteil von Zielvereinbarungen sein", heißt es in einem von der Kammerversammlung verabschiedeten Papier.
"Es geht nicht darum, Ökonomie zu verteufeln. Auch Ärzte müssen sich angesichts der finanziell angespannten Situation in den meisten Krankenhäusern wirtschaftlicher Verantwortung stellen", sagte Schleswig-Holsteins Ärztekammerpräsident Dr. Franz-Joseph Bartmann in Bad Segeberg.
Aus ärztlicher Sicht gebe es aber klare Grenzen: "Mengenvorgaben dürfen keinesfalls dazu führen, dass Menschen unnötig medizinisch behandelt werden. Sie dürfen auch nicht dazu führen, dass Patienten eine medizinisch angeratene Behandlung vorenthalten wird, weil sich die Leistung für das Krankenhaus möglicherweise nicht lohnt. Die Qualität der Medizin muss im Vordergrund stehen."
Das vom Ärztekammer-Ausschuss "Medizin+Ökonomie" erarbeitete Positionspapier enthält konkrete Vorschläge für Zielvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und ihren ärztlichen Führungskräften. Sie beziehen sich auf alle Verantwortungsbereiche leitender Ärzte im Krankenhaus.
"Untersuchungsführer" als bundesweites Modell
Im Zusammenhang mit dem Vorgehen von Ärztekammern bei Verstößen gegen ärztliches Berufsrecht empfiehlt die Kammer Schleswig-Holstein ihr Modell des Untersuchungsführers. "In Sachen Ermittlungskompetenz sind wir bestens aufgestellt", betonte Kammerpräsident Bartmann.
Das sieht auch der langjährige Staatsanwalt Karl Lienshöft so. Als einer der derzeit drei für die Ärztekammer tätigen Untersuchungsführer berichtete er den Delegierten über seine Arbeit. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten setzt der Kammervorstand einen vom Land bestellten Untersuchungsführer ein, der den Fall unabhängig untersucht und dazu auch richterliche Beschlüsse, zum Beispiel Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen erwirken kann. "In Schleswig-Holstein benötigen wir deshalb keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten", betonte Lienshöft.
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Datum: 14.03.2013 - 17:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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