Galaxy, iPhone&Co - hohe Betrugsrate bei Smartphones und Tablet-PCs

Galaxy, iPhone&Co - hohe Betrugsrate bei Smartphones und Tablet-PCs

ID: 835102
(ots) - Die Innovationsfreude der Smartphone-Hersteller
kennt keine Grenzen. Die mobilen Alleskönner locken die Nutzer mit
neuen technischen Funktionen und mit immer leistungsfähigeren
Prozessoren. Das einfache Handy mit SMS-Funktion von einst hat
ausgedient. Kein Wunder, dass bei so viel Entwicklungsfreude viele
Nutzer am liebsten immer das aktuellste Smartphone-Modell in den
Händen halten möchten. Um die neuen Geräte finanzieren zu können,
wählen manche den illegalen Weg: Versicherungsbetrug.

"Versicherungsbetrug findet besonders häufig bei technischen
Geräten, wie Smartphones und Tablet-PCs, statt", weiß Jörg von
Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die
Erfahrungen der Versicherer zeigen, dass sich Schadenmeldungen
häufen, wenn eine neue Gerätegeneration auf den Markt kommt.

Doch nicht jede Meldung ist ein Versicherungsschaden: Eine
Auswertung der Branche ergab, dass von rund 2.000 eingereichten
Schäden an Smartphones und Tablets mehr als die Hälfte der Fälle
nicht plausibel waren. Konkret: Laut Gutachter können sich die
Schäden in diesen Fällen nicht wie geschildert ereignet haben.

Jede Schadenmeldung wird geprüft

Aus diesem Grund lassen sich Versicherer die zerstörten
Smartphones auch zuschicken und durch einen Gutachter prüfen.
Interessantes Ergebnis der Untersuchung: Rund 14 Prozent der Kunden
verfolgten ihre Forderung nicht weiter, nachdem der Versicherer eine
Überprüfung des Schadens durch einen Sachverständigen angekündigt
hatte. "Versicherer sind gegenüber der ganz großen Mehrzahl ehrlicher
Kunden in der Pflicht, Betrug zu bekämpfen. Daher prüfen sie jeden
Schaden, egal wie hoch er ist", so von Fürstenwerth.

Kann der Versicherungsbetrug nachgewiesen werden, können die


Folgen für den Kunden erheblich sein: Der Versicherer zahlt nicht für
den Schaden, er kann den Vertrag kündigen, die Sachverständigenkosten
vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen.

Weitere Informationen auf www.gdv.de.

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Pressekontakt:
Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 2020-5119
Mail: k.rueter@gdv.de
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Datum: 15.03.2013 - 09:55 Uhr
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