Neue DB Automaten auf den Bahnhöfen der Strecke Ebersbach (Fils) und Geislingen (Steige)
ID: 83528
Neue DB Automaten auf den Bahnhöfen der Strecke Ebersbach (Fils) und Geislingen (Steige)
Automat für DB- und Verbundangebote / Karten- oder Bargeldzahlung möglich / Investitionen in Höhe von rund 530.000 Euro
Die Kunden erhalten nun sowohl Fern- als auch Nahverkehrstickets an einem einheitlichen DB Automaten. Darüber hinaus sind Fahrplanauskünfte der DB und Reservierungen möglich.
Ein leichter Fingerdruck auf den Bildschirm des Automaten genügt, um die entsprechenden Bildschirmmasken zu bedienen. Die Bedienung ist aufgrund der verbesserten ergonomischen Gestaltung und einer neu entwickelten Software sehr komfortabel. So sind die lichtstarken Monitore leicht schräg in halber Höhe der Automaten eingebaut und somit auch für mobilitätseingeschränkte Reisende und Kinder besser erreichbar. Die Bedienoberfläche ist jetzt weitgehend frei von Spiegelungen bei ungünstigen Lichtverhältnissen. Bezahlen kann man sowohl mit Bargeld (Münzen und Scheinen) als auch mit EC-Karte oder Kreditkarte.
Die Deutsche Bahn AG investiert für die 21 neuen DB Automaten in diesem Bereich rund 530.000 Euro.
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt: Konzernsprecher/
Leiter Unternehmenskommunikation
Oliver Schumacher
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 14.04.2009 - 17:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 83528
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 493 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue DB Automaten auf den Bahnhöfen der Strecke Ebersbach (Fils) und Geislingen (Steige)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Bahn AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).