ZDF-"WISO" deckt auf: Potenzmittel enthält verbotene Arzneistoffe

ZDF-"WISO" deckt auf: Potenzmittel enthält verbotene Arzneistoffe

ID: 835420
(ots) - Das als Nahrungsergänzungsmittel deklarierte "DEXTER
vital" enthält Arzneiwirkstoffe. Das ergaben Analysen des
Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker. In
Nahrungsergänzungsmitteln sind Arzneistoffe jedoch verboten. Zudem
haben die gefundenen Stoffe keine Zulassung, diese ist jedoch für
Arzneiwirkstoff in Deutschland verpflichtend. Das Mittel ist demnach
nicht verkehrsfähig und muss vom Markt genommen werden. Darüber
berichtet das ZDF-Verbrauchermagazin-"WISO" in der Sendung am Montag,
18. März 2013, 19.25 Uhr.

Bei den gefundenen Substanzen "Hydroxythiohomosildenafil" und
"Thiosildenafil" handelt es sich um zwei Derivate des
Arzneiwirkstoffs Sildenafil, sie haben also eine vergleichbare
Wirkung. Sildenafil ist der Wirkstoff des verschreibungspflichtigen
Medikamentes Viagra. Wegen der Risiken und Nebenwirkungen darf es
nicht ohne die Verordnung eines Arztes abgegeben werden.

Nach Angaben der DEXTER vital GmbH mit Sitz in Dortmund handelt es
sich bei "DEXTER vital" um ein rein pflanzliches Präparat "zur
Förderung der Durchblutung, der körperlichen Leistungsfähigkeit und
der sexuellen Ausdauer". Das Mittel stelle eine günstige Alternative
zu verschreibungspflichtigen Medikamenten mit potenzsteigender
Wirkung dar. Bislang sind vier Kapseln für 39,90 Euro online oder in
der Apotheke rezeptfrei erhältlich.

Bereits vor wenigen Wochen wurde das Nahrungsergänzungsmittel
"Dorovit - Für den Mann" vom Markt genommen. Auch in diesem angeblich
rein mineralisch-pflanzlichen Präparat wurden sildenafilähnliche
Substanzen entdeckt. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft in
Lübeck, dem Sitz des Dorovit-Anbieters Vitalité GmbH & Co. KG.

Anders als Arzneimittel benötigen Nahrungsergänzungsmittel keine
Zulassung, um auf den Markt zu kommen. Wer ein
Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt bringen möchte, muss das


Mittel lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit registrieren lassen und ein Gewerbe anmelden.
Da Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel gelten, müssen weder
Wirksamkeit, Sicherheit noch Reinheit nachgewiesen werden. Allein im
Jahr 2012 wurden 5124 Nahrungsergänzungsmittel neu registriert.

"WISO" präsentiert die ausführlichen Ergebnisse. Es moderiert
Martin Leutke.

http://twitter.com/ZDFwiso



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Telefon: +49-6131-70-12121
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Datum: 15.03.2013 - 14:22 Uhr
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