Honorarberatung: schwarz-gelber Regierungsentwurf nicht zielführend

Honorarberatung: schwarz-gelber Regierungsentwurf nicht zielführend

ID: 836602

Honorarberatung: schwarz-gelber Regierungsentwurf nicht zielführend



(pressrelations) -
Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Honoraranlageberatungsgesetzes erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling sowie Kerstin Tack:

Den Regierungsentwurf eines Honoraranlageberatungsgesetzes müssen die Fraktionen von CDU/CSU und FDP im parlamentarischen Verfahren umfangreich nachbessern. Andernfalls wird die Honorarberatung hierzulande auch künftig eine Randerscheinung nur für vermögende Anleger bleiben. Dies hat die heutige Anhörung des Finanzausschusses erwartungsgemäß bestätigt.

Honorarberaterverbände und Verbraucherschützer fordern ein eigenes, umfassendes Honorarberatungsgesetz, das ein eigenes Berufsbild definiert und einen Bezeichnungsschutz bietet. Im Gegensatz dazu setzt die Bundesregierung weiterhin auf eine produktspezifische Beratung - zunächst für Versicherungen, vorliegend für Finanzinstrumente, später womöglich für Darlehen. Dies hält auch der Bundesrat nicht für zielführend.

Die SPD-Bundestagsfraktion legte bereits im Dezember 2011 ein eigenes Konzept zur Stärkung der Honorarberatung in Deutschland vor (vgl. BT-Drs. 17/8182) [1]. Wir wollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine verlässliche Alternative zur provisionsbasierten Beratung anbieten. Über die Unterstützung bei einer einzelnen Vermögensentscheidung hinausgehend, analysiert ein unabhängiger Honorarberater die finanziellen Bedürfnisse der Kunden und entwickelt individuelle Empfehlungen.

Dieser umfassende Beratungsansatz der SPD wurde in der heutigen Anhörung von den Honorarberatern und Verbraucherschützern nochmals nachdrücklich unterstützt.

Der Regierungsentwurf ist nicht geeignet, die "Vormachtstellung" der Provisionsberatung am Markt aufzubrechen. Es fehlen eine Verpflichtung zum Angebot von Nettotarifen und Vorgaben zur Vergütung. Die vorgeschlagene Provisionsdurchleitung trifft auf einhellige Kritik aller Sachverständigen.


Die geplante Unterscheidung zwischen Honorar-Anlageberater und gewerblichen Honorar-Finanzanlagenberater ist völlig unverständlich für hilfesuchende Kunden und dürfte sogar abschreckend wirken.

Enttäuschendes Fazit der Anhörung: Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der - ungeachtet entgegenstehender Beteuerungen - der Honorarberatung in Deutschland nicht zum Durchbruch verhelfen kann. Er bleibt hinter den europäischen Vorgaben für eine unabhängige Beratung zurück und lässt die Wünsche und Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher außen vor. Das ist Politik vorbei an der Realität.


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Datum: 18.03.2013 - 15:01 Uhr
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