Lausitzer Rundschau: Geringfügig, nicht minderwertig - Minijobs im Zwielicht
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Beschäftigungsform sehr zufrieden. Viele sehen darin eine gute
Gelegenheit, sich etwas hinzu zu verdienen und einen materiellen
Wunsch zu erfüllen, der sonst unerfüllt bliebe. Andere schätzen die
flexiblen Einsatzmöglichkeiten und vergleichsweise angenehme
Arbeitszeiten. Schon deshalb sind Minijobs nicht per se schlecht.
Genauso wie die Leiharbeit zu einem festen Bestandteil der deutschen
Arbeitswelt geworden ist, gehören auch die Minijobs inzwischen längst
dazu. Problematisch wird es dann, wenn Arbeitgeber die geringfügige
Beschäftigung gemessen an den Arbeitsstunden mit Hungerlöhnen
vergüten und Rechtsvorschriften schlicht ignorieren. Gerade im
Hinblick auf die Minijobs wäre die Einführung eines flächendeckenden
Mindestlohns deshalb ein großer Fortschritt. Zumal Minijobber
keineswegs dümmer sind als Vollzeitarbeiter. Lediglich sieben Prozent
der geringfügig Beschäftigten haben keinen Schulabschluss. Manche
Arbeitgeber verwechseln aber geringfügig mit minderwertig. Ansonsten
würde es nämlich nicht dazu kommen, dass viele Minijobber weder
bezahlten Urlaub noch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
bekommen. Ein klarer Fall für die Aufsichtsbehörden und den
Gesetzgeber. Offenbar sind die Strafen bei Verstößen gegen
arbeitsrechtliche Bestimmungen zu lasch.
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Datum: 18.03.2013 - 20:13 Uhr
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