Klarstellung bei der Versicherungsteuerpflicht für Erlöspools - Rechtssicherheit für die Reeder
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Klarstellung bei der Versicherungsteuerpflicht für Erlöspools - Rechtssicherheit für die Reeder
Die Obleute der Regierungskoalition im Finanzausschuss haben sich darauf verständigt, noch in dieser Legislaturperiode die Frage der Versicherungsteuerpflicht von Erlöspools in der Seeschifffahrt gesetzlich zu klären.
Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft, erklärt dazu: "Ich bin sehr froh, dass nach sorgfältiger Prüfung durch eine Gesetzesänderung nun verbindlich festgelegt werden wird, dass Erlöspools grundsätzlich nicht der Versicherungsteuer unterliegen. Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Finanzpolitiker der Koalition für diese gesetzliche Regelung und insbesondere die damit verbundene Klarstellung, dass die Erlöspools auch nicht rückwirkend mit der Versicherungsteuer belegt werden. Damit erhalten die Reeder die dringend notwendige Rechtssicherheit für die seit Jahrzehnten praktizierten Erlöspools. Gerade in der anhaltenden Krise wäre es nicht verantwortbar, die Branche auf eine gerichtliche Klärung der Auslegung des sehr alten Versicherungsteuergesetzes zu vertrösten."
Die Frage der Versicherungsteuerpflicht von Erlöspools hatte die Branche zuletzt in Unruhe versetzt, da rund 2000 Schiffe in ca. 100 Erlöspools fahren. Die Nichtanwendung der Versicherungsteuerpflicht entspricht auch der jahrezehntelangen Verwaltungspraxis. Die gesetzliche Klarstellung der Nichtanwendung der Versicherungsteuerpflicht für Erlöspools soll umgehend vom Bundestag beraten werden und noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
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Datum: 19.03.2013 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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