Schuldenbremse: Deutliche Unterschiede beim Schuldenabbau

Schuldenbremse: Deutliche Unterschiede beim Schuldenabbau

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Schuldenbremse: Deutliche Unterschiede beim Schuldenabbau



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Die Verpflichtung der Bundesländer, ab dem Jahre 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufzunehmen, zeigt nicht in allen Bundesländern Wirkung: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bleiben deutlich hinter dem vorgesehenen Abbaupfad der Neuverschuldung zurück. Das ist das Ergebnis der Studie "Konsolidierungscheck" des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Seit 2010 hat die Schuldenbremse im Grundgesetz Verfassungsrang, so dass den Ländern zehn Jahre Anpassungszeit eingeräumt wird, um ihre strukturellen Defizite abzubauen. Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich 2011 im Vergleich zum Startjahr 2010 aber verschlechtert und ihr strukturelles Defizit sogar erhöht. Die Haushalts- und Finanzplanungen von Hessen und Rheinland-Pfalz weisen jedoch in eine positive Richtung, nur Baden-Württemberg bleibt hinter dem Konsolidierungssoll zurück. In diesen drei Ländern wird genau zu beobachten sein, ob die Konsolidierungsziele in den kommenden Jahren auch entsprechend umgesetzt werden.

Die Schuldenbremse gilt in den deutschen Bundesländern ab 2020. Ab dann darf kein Land mehr neue Schulden aufnehmen. Ausnahmen sind nur aufgrund konjunktureller Schwankungen oder außergewöhnlicher Notsituationen gestattet. Zweck der Schuldenbremse in den Ländern ist, dass die bereits angehäuften Schulden nicht weiter steigen und im besten Fall in Zukunft sogar abgebaut werden können.

Während manche Länder die Konsolidierungslasten in die Zukunft verschieben, haben andere die Herausforderung wirksam angepackt und Maßnahmen zur Schuldenreduktion eingeleitet.

Bayern ist sogar schon einen deutlichen Schritt weiter, baut Schulden ab und verzeichnete 2012 einen Überschuss, der in den folgenden Jahren weiter wachsen soll.
Alle Flächenländer in Ostdeutschland streben ein vorzeitiges Erreichen strukturell ausgeglichener Haushalte an. Auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern erzielten bereits im Haushaltsjahr 2011 strukturelle Überschüsse und haben somit das Konsolidierungsziel innerhalb eines Jahres erreicht. Das Erreichen der Schuldenbremse 2020 stellt für diese beiden Länder kein schwerwiegendes Problem dar.



Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stehen unter besonderer Beobachtung, da sie Konsolidierungshilfen erhalten. 2011 haben Bremen, das Saarland und Schleswig-Holstein hinreichende Verbesserungen ihres strukturellen Defizits erzielt und einen Konsolidierungspuffer aufbauen können. Die Analyse ihrer Finanzpläne deutet weitere Fortschritte beim Defizitabbau an. Allerdings bleiben diese hinter dem vorgegebenen Abbaupfad zurück, so dass die Weiterzahlung der Konsolidierungshilfen in Gefahr ist.

Bei Sachsen-Anhalt verhält es sich genau umgekehrt. 2011 blieb das strukturelle Defizit konstant, in der Finanzplanung ist aber bis 2014 ein signifikanter Abbau vorgesehen. Wird dieser erfolgreich umgesetzt, würde das Land 2014 sogar einen großen Konsolidierungspuffer aufweisen.

Berlin weist unter den Ländern, die Konsolidierungshilfen erhalten, die positivste Entwicklung auf. Bereits 2011 konnte das strukturelle Defizit deutlich verringert werden und bis 2014 ist ein weitgehend defizitfreier Haushalt geplant.

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sind auf einem guten Weg. Bis 2014 wird kein vollständiger Abbau ihrer strukturellen Defizite möglich sein, doch in diesen drei Bundesländern kann das Ziel des strukturellen Haushaltsausgleichs schon vor 2020 eingehalten werden, wenn die Konsolidierungspläne konsequent in die Tat umgesetzt werden.

Auffällig ist in fast allen Ländern, dass nach den Daten der Haushalts- und Finanzpläne alles im grünen Bereich liegt. Was im Endeffekt zählt, ist jedoch, ob die Umsetzung auch tatsächlich gelingt.

Außerdem: Bislang hat sich noch kein Land ohne Konsolidierungshilfen auf ein Berechnungsverfahren zur Messung des strukturellen Defizits festgelegt. Zwingend gesetzlich notwendig wird dies aus heutiger Sicht auch 2020 noch nicht sein. Die INSM fordert hier eine bessere Vergleichbarkeit. "Vergleichbarkeit schafft Transparenz und Transparenz ist die notwendige Bedingung, damit in einer Demokratie der Wählerwunsch erfüllt werden kann", so Hubertus Pellengahr.


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Datum: 20.03.2013 - 14:01 Uhr
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