Tarquinia zu Rückzahlung verurteilt.
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS): Hoffnung für verhinderte Aktionäre durch Düsseldorfer Urteil.
Der Verdacht sollte sich alsbald dramatisch verdichten: Den Anlegern konnten nicht einmal die von ihnen gezeichneten Aktien der 1. Emission 2007 zugesandt werden, da die Kapitalerhöhung überhaupt nicht im Handelsregister eingetragen worden war. Die Investoren waren von Rechts wegen also überhaupt keine Anteilseigner. Tarquinia startete daraufhin unverdrossen eine neuerliche Kapitalerhöhung. Und im September 2008 wurde schließlich bekannt, dass die Tarquinia Beteiligungen AG durch die Schweizer CRC Beteiligungen AG übernommen worden sei. Diese Gesellschaft hat den Tarquinia-Zeichnern ein Tauschgeschäft vorgeschlagen: eine Tarquinia-Aktie für drei CRC-Aktien. "Derartige Offerten sollten, so die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS), Claudia Lunderstedt-Georgi, "allerdings sorgfältig von einem Fachanwalt überprüft werden, bevor man sich darauf einlässt. Bislang ist über die CRC Beteiligungen AG nämlich nichts Genaues bekannt."
Den verhinderten Tarquinia-Aktionären bleibt auch als Alternative, gegenüber Tarquinia einen Rückzahlungsanspruch geltend zu machen. So ist im November vergangenen Jahres vom Landgericht Düsseldorf entschieden worden, dass einem Anleger die gesamte von ihm investierte Summe über 13 000 Euro zurückgezahlt werden muss.
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Datum: 16.04.2009 - 10:25 Uhr
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