Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: BGH kippt generelles Tierverbot für Mieter
Alte Vorurteile
SANDRA SPIEKER
ID: 838830
es sich die Vermieter nicht machen, urteilten die Richter. Der
Einzelfall muss abgewägt werden. Nicht einfach, aber eine richtige
Entscheidung. Hund? Bloß nicht. Viele Mieter stehen vor geschlossenen
Türen, wenn sie bei der Wohnungssuche ihren Vierbeiner erwähnen und
mit einem Verweis auf den Mietvertrag abgekanzelt werden. Sicher ist
ein Vermieter darauf bedacht, eine gewisse Vorauswahl zu treffen. Die
kann aber letztlich nicht durch Vorurteile rechtens gemacht werden.
So könnten auch jungen Menschen Wohnungen verwehrt werden, weil sie
häufiger Partys veranstalten könnten. Klar, ohne Hunde wäre das
Stadtleben eine ziemlich gesittete Angelegenheit. Aber was geschähe
mit hundehaltenden Senioren? Gerade für ältere Menschen nehmen Tiere
immer öfter die Rolle des einzigen Sozialpartners ein. Und bei
manchen Stadtkindern sind es nur noch die wedelnden Vierbeiner, die
sie noch von Playstation und Computer an die Luft locken können.
Nicht zuletzt wurden durch Hundeverordnungen und -führerschein immer
mehr Regelungen für ein Miteinander von Mensch und Tier geschaffen,
so dass ein anderen auf der Nase herumtanzender Bello immer mehr zum
Ausnahmefall wird, über den meist auch gesittet verhandelt werden
kann.
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Datum: 20.03.2013 - 20:15 Uhr
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