Die richtige Lieferung ins Ausland von Waren vermeidet Kosten
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Lieferungen ins Ausland liegen im Trend. Besonders seit der Entwicklung des Internets und seit unendlichen Verbindungen in ausländische Länder, werden in Deutschland täglich tausende Pakete eingeliefert und auch versendet. Kosten fallen hier natürlich für die Versendung an sich an. Um außerdem zusätzliche Steuern zu umgehen, können unterschiedliche Wege eingeleitet werden, damit keine Auslandslieferung Umsatzsteuer anfällt.
Die Steuern zu umgehen ist ein Wunsch vieler Menschen, die gerne noch ein wenig nach den besonderen Einsparungen suchen. Unter anderem kann dieser Weg geschickt gegangen werden. Grundsätzlich besteht nämlich die Regel, dass Warenlieferungen ins Ausland frei von Steuern sind, solange diese an ausländische Unternehmer adressiert sind. Als Ausfuhrlieferung in ein Land außerhalb der EU muss jedoch mit einer Steuer versetzt werden. Im Gegenzug zu der Auslandslieferung Umsatzsteuer sind an den Grenzen die Steuern zu entrichten. Sind Lieferungen in ein EU-Land durchgeführt worden, sind keine Steuern fällig, wenn es sich um eine EG-Lieferung handelt. Im deutschen Gesetz ist verankert, dass nur Umsätze nach der Auslandslieferung Umsatzsteuer zu erheben sind, wenn es sich um Umsätze handelt, die ein Unternehmer im Inland ausführt. Das bezieht sich natürlich auch auf Dienstleistungen, die über die Grenzen hinweggeführt werden.
Steuern sind auch bei Dienstleistungen fällig
Ob es nun geglaubt wird oder nicht. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung auf der Welt werden nicht nur Produkte versteuert, die aufgrund der Auslandslieferung Umsatzsteuer mit einem individuellen Betrag beglichen werden müssen. Zusätzlich sind es auch die Dienstleistungen, die grenzüberschreitend mit einer Steuer versehen werden müssen. Unter anderem können Leistungen wie Beratungs- und Gutachterleistungen versteuert werden. Im Vordergrund sollten Fragen geklärt werden, die ausschlaggebend für diese Fragestellung sind. Es ist wichtig, dass die erbrachte Dienstleistung umsatzsteuerlich erfasst wird. Dazu ist der Ort der Erfassung ausschlaggebend. Außerdem sind dabei die Regeln der Rechnung zu betrachten. Die ausgeführte Dienstleistung richtet sich immer nach den Regeln des Landes, wo die Tätigkeit durchgeführt wurde. Gerne können Leistungen aus diesem Grund in dem Land erhalten werden, wo es steuerliche Vorteile gibt, beziehungsweise wo keine Steuern erhoben werden müssen.
Die Auslandslieferung Umsatzsteuer kann ebenso mit der umsatzsteuerlichen Behandlung verglichen werden, die bei Dienstleistungen an den Tag gelegt wird. Die dann anfallende Umsatzsteuer wird fällig, wenn die Durchführung der Leistungen im Ausland stattfindet. Die Schuldübertragung der Steuern wird dann auf den Leistungsempfänger geschoben. Dazu gehört unter anderem die steuerliche Registrierung für die Umsatzsteuer sowie eine Einsetzung eines Fiskalvertreters im Ausland. Das deutsche Recht ist besonders für die Menschen sinnvoll mit den notwendigen Paragrafen gefüllt, die sich im deutschen Inland befinden und ausländische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Umsatzsteuer an sich kann leicht umgangen werden, indem die Dienstleistungen im Ausland genutzt werden, ohne eine Steuerpflicht einzugehen, die im Inland herrscht. Im Zweifelsfalle kann der Fall eintreten, dass eine nicht ordnungsgemäße Abwicklung von Steuern durchgeführt wurde, die beim Entdecken direkt mit einer Anzeige enden kann. Vor der Abwicklung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist deshalb auf die genaue Prüfung des Sachverhaltes zu achten.
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Datum: 21.03.2013 - 10:21 Uhr
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