Osterferien – Alte Führerscheine in EU-Land
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
„Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht diese Dokumente und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene Führerschein“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Um Schwierigkeiten bei Kontrollen im Vorfeld zu vermeiden, empfiehlt Jürgen Buck einen Textauszug der EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mit sich zu führen.
Den Textauszug, der in mehreren Sprachen abgefasst ist, kann kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
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Schlagwörter:
Osterferien, Kfz-Kontrolle, Führerschein, Verkehrskontrolle
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbrau-cherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersicht-lichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 21.03.2013 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 839355
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Heilbronn
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Kategorie:
Ostern
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.03.2013
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