Menschenrechtsreport zum Thema Behinderung
ID: 839620
Deutschland. Häufig betrifft dies Menschen mit Behinderungen. Das
belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für Selbstbestimmung,
gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" der von einer Allianz
von rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam erstellt
wurde. Anlässlich des vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland am 26. März 2013
wurde der Report heute an Tom Koenigs, den Vorsitzenden des
Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, übergeben. Einen
Tag später wird die Übergabe an Arbeits- und Sozialministerin Ursula
von der Leyen erfolgen.
"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen
pauschal das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren
Willen zwangsbehandelt und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und
Mädchen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger als
nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt betroffen sind und mehr
als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett fixiert werden, so
sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen", stellt Dr. Sigrid
Arnade, eine Sprecherin der Allianz, fest.
Ferner stellt der Bericht dar, dass nur 29 Prozent der Kinder mit
Behinderungen die Allgemeine Schule besuchen, besonders betroffen
sind behinderte Kinder mit Migrationshintergrund. Viele Menschen mit
Behinderungen können ihren Wohnort und die Wohnform nicht frei
bestimmen und müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben. Auf
dem Arbeitsmarkt sind sie mit 14,8 Prozent doppelt so häufig
arbeitslos wie nichtbehinderte Menschen.
"Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den
zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst",
betont Dr. Detlef Eckert, ein weiterer Sprecher der Allianz. "Wir
halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die
deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wird. Wir
wollen erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema
verstanden wird."
Der 80-seitige Bericht der BRK-Allianz wurde in Kooperation mit
der Aktion Mensch erstellt und ist zu finden unter:
http://www.brk-allianz.de/
In der BRK-Allianz haben sich im Jahr 2012 insgesamt 78
Organisationen zusammengeschlossen, die im Wesentlichen das Spektrum
der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland
repräsentieren. Sie kommen vor allem aus dem Bereich der
Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der
Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Ebenso sind die
Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der
Psychiatrie vertreten. Zum anderen arbeiten Berufs- und Fachverbände
aus dem Bereich der Allgemeinen Schule und der
Entwicklungszusammenarbeit sowie Elternverbände und Gewerkschaften
mit.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006
verabschiedet und ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft
getreten. Diese Menschenrechtskonvention hat den Rang eines
Bundesgesetzes. Sie gilt neben dem Bund auch für die Länder und
Kommunen. Nach zwei Jahren muss die Regierung den Vereinten Nationen
über den Stand der Umsetzung berichten. Die Zivilgesellschaft ergänzt
diesen Bericht mit einem sogenannten Parallel- oder Schattenbericht.
Die Prüfung vor dem zuständigen UN-Ausschuss wird frühestens im Jahr
2014 erfolgen, ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Pressekontakt:
BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
H.-Günter Heiden
Tel.: 030-436 4441, Fax: 030-436 4442
Email: brk.allianz@googlemail.com
Web: www.brk-allianz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.03.2013 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 839620
Anzahl Zeichen: 4190
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Menschenrechte
Diese Pressemitteilung wurde bisher 192 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Menschenrechtsreport zum Thema Behinderung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesvereinigung Lebenshilfe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
"Wir wollen nicht immer beschützt werden, wir wollen raus aus unserem Schneckenhaus. Lasst uns einfach mal machen. Wir sind die Experten für unser Leben." Das sagt Ramona Günther vom Bundesvorstand der Lebenshilfe, die heute gemeinsam mit der Bundesvorsitzenden Ulla Schmidt, MdB, de
Weitere Mitteilungen von Bundesvereinigung Lebenshilfe
Appell der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung (DIJV) an den Deutschen Bundestag zum geplanten Beschlussüber Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto ...
Die DIJV fordert den Deutschen Bundestag dringend auf, seiner historischen Verantwortung gerecht zu werden und die Gebote der Rechtsstaatlichkeit zu beachten. Am Donnerstag, den 21. März 2013, geht es im Parlament darum, eine eindeutige Entscheidung zugunsten der Rentenansprüche für die Übe
Weltwassertag: Caritas fördert lokale Lösungen - 780 Millionen Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser - Klimawandel erfordert flexible Anpassungen (BILD) ...
Ein Viertel aller Todesfälle in Entwicklungsländern sind auf verunreinigtes Wasser zurückzuführen. Damit fordert der Mangel an sauberem Wasser jedes Jahr mehr Todesopfer als alle Kriege weltweit. Darauf weist Caritas international aus Anlass des Weltwassertages am 22. März hin. Das Hilf
Unlauteres Lobbying für Aserbaidschan und Prozesse gegen Journalisten / Reporter ohne Grenzen ...
Reporter ohne Grenzen ist entsetzt über die Härte, mit der das aserbaidschanische Regime vor der Präsidentschaftswahl im Herbst gegen Kritiker vorgeht und distanziert sich von unlauteren Versuchen, eine antieuropäische Stimmung im Land zu erzeugen und damit die Opposition zu schwächen. So is
Pressehinweis - Verhandlung Arbeitsgericht Berlin 19. März 2013 Klage Lohn/Schadenersatz,Indonesische Angestellte im Diplomatenhaushalt ...
A. Anlass: Am 19. März 2013 um 11.30 wird in Raum 214 des Arbeitsgerichts Berlin, Magdeburger Platz 1 die mündliche Verhandlung in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Frau Ratnasari und ihrem ehemaligen Arbeitgeber Herrn A., einem ehemaligen Diplomaten der saudi-arab




