Freizügigkeit für kroatische Arbeitnehmer gewähren

Freizügigkeit für kroatische Arbeitnehmer gewähren

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Freizügigkeit für kroatische Arbeitnehmer gewähren



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Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung, den kroatischen Bürgern mit Beitritt ihres Landes zum 1. Juli 2013 zur EU sofort die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewähren.

Aus Kroatien seien keine größeren Migrationsströme zu erwarten. Daher würde eine unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit zu keinen erheblichen Störungen des deutschen Arbeitsmarktes führen. Zudem zeigten die Erfahrungen mit der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien, dass diese die Bürger aus den betroffenen Ländern nicht von der Arbeitssuche in Deutschland abhalte, argumentiert der Bundesrat.


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Datum: 22.03.2013 - 15:51 Uhr
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