Euranova-Anleger bangen.
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS): Chancen bei "Haustürgeschäften" oder schlechter Bankberatung
Es war dies nur scheinbar ein geniales Geschäftsmodell mit 12,5 Prozent Rendite, denn inzwischen hat das Finanzamt Bielefeld die Euranova-Wohnungsbaugenossenschaft als "nicht förderungsfähig" im Sinne des Eigenheimzulagegesetzes eingestuft. Das aber hatte für die Anleger die zwangsläufige Folge, dass ihnen vom Finanzamt die Gewährung der Zulage verweigert worden ist. Und damit nicht genug: Eventuell kommen auch noch Nachforderungen des Finanzamtes hinzu. Das irritiert zwar die geprellten Anleger, nicht hingegen die Euranova: Sie pocht bislang auf die Vereinbarungen und besteht darauf, dass die Anleger die Forderungen der Euranova weiter bezahlen - auch wenn sie nun nicht mehr in den versprochenen Genuss der Eigenheimzulage kommen.
Sind die Anleger also doppelt geprellt worden? Hoffnung macht ihnen zum einen ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, wonach zumindest dann möglicherweise keine Zahlungen mehr an die Euranova zu leisten seien, wenn die betroffenen Anleger in einer der klassischen "Haustürsituationen" geworben wurden. Haustürgeschäfte nämlich könnten in einigen Fällen noch widerrufen werden. Chancen für die Anleger sind zum anderen auch dann gegeben, wenn der Kauf der Anteile mit einem Kreditgeschäft verbunden war. Hier könnten, bei mangelhafter Beratung, eventuell Ansprüche gegenüber der Kredit vergebenden Bank geltend gemacht werden.
Auf jeden Fall aber sollte in diesen Fällen anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) hat eine Arbeitsgemeinschaft "Euranova" für geschädigte Anleger eingerichtet.
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Der Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese, flankiert von einer eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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Datum: 17.04.2009 - 10:25 Uhr
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