Wie lange sind Verpflegungspauschalen bei der Wegverlegung des Ersthaushalts abziehbar?
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Gegen diese Sichtweise regt sich nun Widerstand in der Rechtsprechung. Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 9.1.2013 (Az. 15 K 318/12 E) entschieden, dass Verpflegungsmehraufwendungen in Wegverlegungsfällen für die ersten drei Monate ab Begründung der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden dürfen. Wie lange der Erwerbstätige zuvor schon am Beschäftigungsort gewohnt hat, darf den Kostenabzug demnach nicht mindern.
Praxistipp: Das Revisionsverfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 7/13 anhängig. Erwerbstätige, denen das Finanzamt die Verpflegungsmehraufwendungen in einem Wegverlegungsfall aberkannt haben, sollten Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und sich auf das anhängige Revisionsverfahren beim BFH berufen. Das Finanzamt muss dann ein sog. Ruhen des Verfahrens gewähren. So haben Einspruchsführer später die Möglichkeit, im eigenen Steuerfall von einer günstigen BFH-Rechtsprechung zu profitieren.
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Datum: 24.03.2013 - 17:38 Uhr
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Freigabedatum: 24.03.2013
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