Mythos Abgabefrist: Wer seine Steuererklärung wirklich bis Ende Mai einreichen muss

Mythos Abgabefrist: Wer seine Steuererklärung wirklich bis Ende Mai einreichen muss

ID: 842012

Am 31. Mai endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung - so ist es in jedem Frühjahr häufig in den Medien zu lesen. Doch für wen gilt diese Frist wirklich?



(firmenpresse) - Mannheim,26. März 2013. Am 31. Mai endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung - so ist es in jedem Frühjahr häufig in den Medien zu lesen. Doch für wen gilt diese Frist wirklich? Die Experten von Steuertipps.de klären auf, wer zur Einreichung am 31. Mai verpflichtet ist und warum sich für alle anderen eine Einkommenssteuererklärung auch auf freiwilliger Basis lohnen kann. Egal ob mit oder ohne Termindruck: Mit der Steuersoftware Steuer-Spar-Erklärung 2013 für Windows und Mac OS X ist das Thema schnell und unkompliziert vom Tisch.

Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist gesetzlich im Einkommensteuergesetz geregelt. Nur Arbeitnehmer, die unter diese Regelung fallen, sind zur Abgabe einer Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres verpflichtet. Alle anderen können dies freiwillig tun und haben bis zu vier Jahre Zeit. Die Experten von Steuertipps.de haben für Arbeitnehmer die einfache Eselsbrücke FELS entwickelt, um zu prüfen, ob sie von der Frist Ende Mai betroffen sind. FELS steht dabei für Freibeträge, Einkünfte, Lohnersatzleistungen und Steuerklasse.

F wie Freibeträge:

Arbeitnehmer, die einen oder mehrere Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen haben, müssen eine Einkommensteuererklärung erstellen. Darunter fällt beispielsweise der Kinderfreibetrag.

E wie Einkünfte:

Wer als Arbeitnehmer neben seinem Arbeitslohn weitere Einkünfte über 410 Euro hatte, muss eine Steuererklärung abgeben. Beispiele hierfür sind Einkünfte aus Vermietungen, Verpachtungen oder Kapitalanlagen. Auch Multijobber, die im abgelaufenen Kalenderjahr zeitgleich bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, sind in der Pflicht. Gleiches gilt für Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften über 8.004 Euro als Ledige oder 16.008 als Verheiratete und Rentner mit einer Rente von über 8.004 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 16.008 Euro (Verheiratete).

L wie Lohnersatzleistungen:



Als Lohnersatzleistungen werden Bezüge wie etwa Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld bezeichnet. Doch auch junge Eltern, die Elterngeld bezogen haben, fallen hierunter und müssen bis Ende Mai ihre Steuererklärung einreichen.

S wie Steuerklasse:

Natürlich spielt bei der Abgabepflicht auch die gewählte Steuerklasse eine Rolle. Ehepaare, bei denen ein Partner das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6 hatte, kommen nicht um den Papierkram herum.

Lohnt sich eine freiwillige Abgabe?

Nach Angaben des statistischen Bundesamts erhielten Steuerzahler in den letzten Jahren durchschnittlich eine Rückerstattung von 823 Euro. Die Experten von Steuertipps.de raten daher auch Arbeitnehmern, die nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind, zumindest zu prüfen, ob es bei ihnen zu einer Erstattung kommt. Ob und wie viel Geld es voraussichtlich zurückgibt, können Anwender mit einer kostenlosen Testversion der Software Steuer-Spar-Erklärung 2013 ermitteln. Das Programm ist dank der vielen Assistenten und Tipps einfach zu bedienen.
Die integrierten Helfer nehmen den Nutzer an die Hand und führen ihn durch den Steuerdschungel: Das Tool Roter Faden weist dabei den Weg, mit dem Themenfilter werden nicht zutreffende Punkte einfach ausgeblendet, und der neue BelegManager löst das Problem der Zettelwirtschaft. Damit nichts vergessen wird und alle Angaben korrekt sind, gibt es zudem einen Beleg-Empfehler und einen Steuerprüfer.

Die Steuer-Spar-Erklärung steht zum Download unter steuertipps.de zur Verfügung und kann kostenlos mit den eigenen Daten getestet werden. Wenn dabei die zu erwartende Erstattung positiv ausfällt, kann die Software kostenpflichtig aktiviert und die Erklärung in Papierform oder digital via Elster eingereicht werden.

Systemvoraussetzungen Steuer-Spar-Erklärung 2013
PC: Pentium-PC ab 1 GHz, Windows 8, 7, Vista oder XP SP2, mind. 512 MB RAM, ca. 460 MB Festplattenspeicher; für USB-Installation: USB-2.0-Stick ab 512 MB

Mac: Mac OS X ab Version 10.6 (Snow Leopard), mind. 1 GB RAM, ca. 450 MB Festplattenspeicher; für USB-Installation: USB-2.0-Stick ab 512 MB

Die Steuer-Spar-Erklärung gibt es in verschiedenen Varianten:

•Steuer-Spar-Erklärung 2013
für PC oder Mac auf CD-ROM und als Download; UVP: 34,95 Euro
•Steuer-Spar-Erklärung plus 2013, für umfangreiche Steuerfälle
für PC auf CD-ROM und als Download; für Mac als Download; UVP: 49,95 Euro
•Steuer-Spar-Erklärung für Selbstständige 2013
für PC auf CD-ROM und als Download; für Mac als Download; UVP: 89,95 Euro
•STEUEReasy 2013, für einfache Steuerfälle
für PC auf CD-ROM und als Download; UVP: 14,99 Euro

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