Gericht bestätigt: Aufwandsentschädigung rechtens

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Gericht bestätigt: Aufwandsentschädigung rechtens



(pressrelations) -
Berlin, 27.03.2013 - Das Landgericht Bonn hat entschieden, kein Strafverfahren gegen den DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken zu eröffnen. Das ist gestern bekannt geworden. Der Deutsche Journalisten- Verband sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass die Aufwandsentschädigung für seinen ehrenamtlichen Vorsitzenden angemessen und satzungskonform ist. Die Regelung zur Aufwandsentschädigung galt auch schon für die Vorgänger des DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken. Zudem hatte der DJV- Verbandstag als oberstes Beschlussgremium die Berechtigung der Aufwandsentschädigung jährlich bestätigt.

Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte auf Basis der Anzeige eines einzelnen DJV-Mitglieds gegen den DJV-Bundesvorsitzenden Anklage erhoben, weil ihrer Auffassung nach eine Satzungsregelung fehlte, wonach eine Aufwandsentschädigung möglich sei. Das Landgericht ist der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt, weil nach Überzeugung des Landgerichts die Aufwandsentschädigung angemessen ist und es auf das Fehlen einer Satzungsregelung nicht ankommt. Schon 2010 war ein früheres Ermittlungsverfahren gegen Konken von der Staatsanwaltschaft Bonn selbst eingestellt worden, weil der Vorwurf der Untreue unbegründet war.

Die stellvertretende Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser äußerte sich erleichtert darüber, dass die engagierte Arbeit des Bundesvorsitzenden nicht länger von einem drohenden Strafprozess belastet ist: "Für uns war immer eindeutig, dass die Vorwürfe gegen den DJV-Bundesvorsitzenden völlig unberechtigt waren."


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