BGH: Unangemessenheit einer langen Bindung von Gesellschaftern an eine GbR

BGH: Unangemessenheit einer langen Bindung von Gesellschaftern an eine GbR

ID: 845819

Es kann gegebenenfalls unangemessen sein, wenn eine zu lange Bindung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die aus dem Gesellschaftsvertrag der GbR folgt, besteht.



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 06.11.2012 (Az.: II ZR 176/12) entschieden, dass eine im Gesellschaftsvertrag einer GbR vereinbarte Bindung der Gesellschafter an die Gesellschaft über einen längeren Zeitraum unter gewissen Voraussetzungen sich als unangemessen erweisen kann.

Die Folge einer langen Bindung sei die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter, welche dann als unwirksam gelte. Wenn eine Bindung der Gesellschafter an die Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag verankert sei, dann müsse diese zeitlich absehbar sein und dürfe die persönliche und wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Gesellschafters nicht unangemessen einschränken.

Wenn der Fall eintritt, dass die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Bindung der Gesellschafter an die Gesellschaft zu lang ist und die Regelung einen unangemessenen Charakter besitzt, ist die Konsequenz eine Unwirksamkeit dieser Regelung. Stattdessen wird dann die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung mit den gesetzlichen Kündigungsfristen geboten.

Inwieweit man von einer Unangemessenheit bezüglich der Zeit sprechen könne, müsse für den Einzelfall entschieden werden. Bei der Beurteilung sollen neben den schutzwürdigen Interessen des einzelnen Gesellschafters auch die Struktur der Gesellschaft, die Art und das Ausmaß der für die Beteiligung aus der Gesellschaft folgenden Pflichten, sowie das aus dem Gesellschaftszweck begründete Interesse an einem möglichst langfristigem Bestand der Gesellschaft zu berücksichtigen sein.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auch BGB-Gesellschaft genannt, ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Deshalb gibt es für die BGB-Gesellschaft nur wenige zwingende gesetzliche Vorgaben und es liegt an ihren Gesellschaftern, der Gesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag Kontur zu verleihen.



So ist etwa der Gesellschaftsvertrag nicht formgebunden und viele GbR Vorschriften sind abdingbar. Genau in dieser Flexibilität besteht zum einen der Reiz, zum anderen aber auch die Gefahr bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Denn viele Möglichkeiten bergen auch viele Risiken. Gerade deshalb ist es wichtig, Ihre Gesellschaft schon vor ihrer Gründung in die Hände erfahrener Anwälte zu legen.

http://www.grprainer.com/BGB-Gesellschaft-GbR.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  Rückzahlungsforderungen von Schiffsfondsgesellschaften möglicherweise nicht rechtens Kündigung eines Compliance-Managers aufgrund rechtswidriger Handlung  http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Fu
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 03.04.2013 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 845819
Anzahl Zeichen: 2765

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 263 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Unangemessenheit einer langen Bindung von Gesellschaftern an eine GbR"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Experience in resolving shareholder disputes ...
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP


Rückzahlungsforderungen von Schiffsfondsgesellschaften möglicherweise nicht rechtens ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der jüngsten Vergangenheit forderten Fondsgesellschaften, welche auf den Betrieb eines Containerschiffes als G

Nach Jahrzehnten des Friedens gibt es in Deutschland eine Erbengeneration ...
In Deutschland werden in den nächsten Jahren Billionen vererbt. Leider gibt es unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten immer wieder Streitigkeiten über das Erbe und den Pflichtteil. Insbesondere, da viele Menschen sich naturgemäß nicht so genau mit den einschlägigen erbrechtlichen Bestimmu

Schutz vor SOKA-BAU-Ansprüche bietet das ESUG-Schutzschirmverfahren ...
Die Heinz Werner GmbH hat als erstes Unternehmen das ESUG-Schutzschirmverfahren gegen die SOKA-BAU eingesetzt. Das ESUG-Schutzschirmverfahren ist Teil der am 1. März 2012 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform. Es soll den Unternehmen dabei helfen Krisen aus eigner Kraft zu bewältigen. UnterstÃ

Bundesgerichtshof: Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis ...
Der Bundesgerichtshof hat sich aktuell in einem Urteil vom 23. Januar 2013, Aktenzeichen VIII ZR 68/12, mit dem Umfang der Haftung des Erben aus dem auf ihn mit dem Tod des Erblassers übergegangenen Mietverhältnis beschäftigt. Laut Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 23. Januar 2013 lie


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z