Eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten
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(firmenpresse) - Bei der Nutzung von Tauschbörsen lauert die Gefahr der Abmahnung wegen Filesharing. Sehr viele Kanzleien, darunter auch die Rechtsanwälte Sasse und Partner, haben sich in Deutschland auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Viele Betroffene wissen bei der Nutzung von Filesharing Programmen gar nicht, dass sie die Dateien, die sie gerade herunterladen, auch automatisch wieder anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung stellen.
Das Ganze läuft im Prinzip wie folgt ab: Als erstes installiert man ein Tauschbörsenprogramm. Über dieses Programm kann man dann z.B. nach Filmen wie The Walking Dead - Staffel 3 Folge 13 suchen und diese herunterladen. Das Tauschbörsenprogramm legt von sich aus einen Ordner auf dem Computer an und speichert die Datei in diesem speziellen Ordner ab. Was viele allerdings leider nicht wissen ist, dass genau dieser Ordnerinhalt wieder allen anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt wird, d.h. andere Personen können auf den Inhalt dieses Dateiordners zugreifen und alles, was sich in dem Ordner befindet herunterladen. Dabei können auch einzelne Dateielemente gedownloadet werden. Auch wenn es nicht zu einem vollständigen Download bei einem selbst gekommen ist, so droht eine Filesharing Abmahnung z.B. von Sasse und Partner, die nämlich unter anderem derzeit das Filmwerk The Walking Dead - Staffel 3 Folge 13 im Auftrag der WVG Medien GmbH abmahnen. Daher sollte man jegliche Dateien legal erwerben, damit man nicht wegen einer Urheberrechtsverletzung verfolgt werden kann.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Gerstel ist spezialisiert auf Abmahnungen, sprich wenn man selbst eine Abmahnung wegen Filesharing oder sonstigen Urheberrechtsverletzungen erhalten hat.
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Datum: 04.04.2013 - 10:10 Uhr
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