Neue OZ: Kommentar zu Flugverkehr/Flughäfen
ID: 847140
Da ist er nun. Immerhin pünktlich fertig, aber doppelt so teuer
wie geplant. Blöd nur, dass sich niemand findet, der etwas mit dem
Flughafen Kassel-Calden anfangen kann. Dass die Konkurrenten über den
noch stärker subventionierten Mitbewerber schimpfen, ist
verständlich. Wenn aber selbst die Fluggesellschaften die Sinnfrage
stellen, heißt das: Hier hat der damalige hessische Ministerpräsident
Roland Koch ein Millionengrab geschaufelt, bevor er in die Wirtschaft
floh. Seine Getreuen auf lokaler Ebene vollendeten starrköpfig das
Projekt.
Eines ist dem Flughafen an der niedersächsischen Landesgrenze dann
doch zugutezuhalten: Wer wirtschaftlich gar nicht erst abhebt, kann
auch nicht abstürzen. Schwere Turbulenzen rütteln andere Standorte
wie den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) gerade kräftig durch. Hier
war es unter anderem der Rückzug von Air Berlin, der dem FMO einen
schmerzhaften Schlag versetzte. Von dem wird sich der Airport noch
lange nicht erholen. Bis es wieder aufwärtsgeht, wird es dauern. Und
ob überhaupt, ist alles andere als sicher.
Aber immerhin befindet sich der FMO in guter Gesellschaft: Die
meisten der regionalen Airports in Deutschland suchen in einem
schwierigen wirtschaftlichen Umfeld nach ihrer Existenzberechtigung.
Kassel-Calden hatte sie nie.
Dirk Fisser
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.04.2013 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 847140
Anzahl Zeichen: 1641
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 220 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Flugverkehr/Flughäfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).