Eigenbedarfskündigung wegen Benutzung einer Wohnung für rein berufliche Zwecke anscheinend möglich
ID: 847239
Eine Eigenbedarfskündigung soll demnach auch möglich sein, sofern der Vermieter die vermietete Wohnung zukünftig ausschließlich für rein berufliche Zwecke verwenden möchte.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dies soll der BGH mit Urteil vom 26.09.2012 (Az. XIII ZR 330/11) entschieden haben. In dem zugrunde liegenden Fall soll ein Mietverhältnis über Wohnraum mit der Begründung gekündigt worden sein, dass die Ehefrau des Klägers die Wohnung zukünftig zu beruflichen Zwecken nutzen wolle. In dem gleichen Haus soll der Kläger mit seiner Ehefrau in einer Wohnung leben. Die Beklagten sollen der Kündigung in der Folge widersprochen haben. Dabei haben sie wohl Härtegründe geltend gemacht.
Der BGH soll nunmehr nach rechtlicher Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen sein, dass auch der Wille des Vermieters, ein derzeit als Wohnraum vermietetes Objekt zukünftig für gewerbliche Zwecke zu nutzen, ebenfalls ein berechtigtes Interesse in Bezug auf die Beendigung des Mietverhältnisses darstellen könne. Ein solches Interesse tangiere zwar die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit. Dieses sei allerdings nicht geringer zu bewerten, als der zu Wohnzwecken geltend gemachte Eigenbedarf. Insbesondere dann, wenn eine selbst bewohnte Wohnung des Vermieters und die vermietete Wohnung sich in ein und demselben Haus befänden sei nach Ansicht des BGH von einem berechtigten Interesse auszugehen.
Deswegen soll der BGH den Fall an das Berufungsgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen haben. Dieses hatte anscheinend vorab noch keine rechtlichen Erwägungen in Hinblick auf etwaige Härtegründe getroffen.
Die gesetzlichen Bestimmungen für Gewerberaummietverhältnisse unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten von denen für Wohnraummietverhältnisse. Insbesondere besteht bei gewerblichen Mietverhältnissen weder ein besonderer Kündigungsschutz noch die sog. Sozialklausel, also das Widerspruchsrecht des Mieters gegen eine Kündigung.
Im Gewerbemietrecht kann die Ausgestaltung des Mietvertrages von existentieller Bedeutung sein, da diese oftmals für eine lange Dauer eingegangen und erhebliche Investitionen für den Umbau von Mietobjekten getätigt werden.
Es ist deshalb ratsam, einen gewerblichen Mietvertrag vor Vertragsschluss von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Ein im gewerblichen Mietrecht tätiger Rechtsanwalt kann vor allem überprüfen ihren Vertrag überprüfen, ob er sich mit Ihren unternehmerischen Bedürfnissen vereinbaren lässt.
http://www.grprainer.com/Gewerbliches-Mietrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 05.04.2013 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 847239
Anzahl Zeichen: 2754
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 317 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Eigenbedarfskündigung wegen Benutzung einer Wohnung für rein berufliche Zwecke anscheinend möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Dr. Rauhaus Rechtsanwälte ...
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung ? es gibt viele Bezeichnungen. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch e
BGH: Verschärfung der Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dementsprechende Erwägungen gehen anscheinend aus dem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) hervor. Damit
BGH: Schadensersatz bei Ausfall des Internetanschlusses ...
Der BGH hat mit Urteil vom 24.01.2013 entschieden, dass auch für Privatpersonen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Telekommunikationsanbieter besteht, wenn ein Internet-Anschluss für mehrere Wochen ausfällt. Mit dem Urteil hob der BGH die Bedeutung eines Internetanschlusses für den pri
WGF-AG - Gläubigerversammlung der WGF AG – Was Anleger jetzt wissen müssen ...
München, den 04.04.2013 – Nachdem die WGF AG noch im Dezember 2012 Insolvenz anmelden musste (AG Düsseldorf AZ 504 IN 269/12) werden die Anleiheinhaber, die sich bei der WGF AG auf der Homepage registriert haben, beinahe täglich mit e-mails bombardiert. Die WGF AG teilt mit, dass am 08.04.201




