MLP AG gibt Häuslebauern Tipps zur neuen Eigenheimrente

MLP AG gibt Häuslebauern Tipps zur neuen Eigenheimrente

ID: 84766

Wiesloch, im April 2009: Mit Einführung der Eigenheimrente erleichtert der Gesetzgeber den Erwerb einer eigenen Immobilie deutlich. Allerdings lohnt sich nach Meinung der MLP AG der „Wohn-Riester“ langfristig nur für diejenigen, die dauerhaft in ihrem Eigenheim wohnen wollen. „Die Förderung ist an feste Bedingungen geknüpft, die Sparer unbedingt kennen sollten“, sagt Christian Stief, Leiter Finanzierung bei der MLP AG.



(firmenpresse) - So muss die mit dem Wohn-Riester geförderte Immobilie in Deutschland liegen und den Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten bilden. Darüber hinaus muss der Eigentümer das Haus oder die Wohnung zum Erstwohnsitz machen – Ausnahmen sind nur bei beruflich bedingten Umzügen möglich. Außerdem darf der Besitzer seine Immobilie nicht vor dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut haben. Hinzu kommt: Wer seinen Lebensabend beispielsweise in der eigenen Finca unter spanischer Sonne verbringen und dafür sein Haus in Deutschland später einmal verkaufen will, der ist mit dem Wohn-Riester schlecht beraten. Ein solcher Sparer sollte mit anderen staatlich geförderten Vorsorge-Produkten für sein Alter planen, beispielsweise mit einer Basis-Rente, beispielsweise mit einer Riester-Rentenversicherung oder einem Riester-Fondssparplan. „Anleger sollten prüfen, ob sich die an den Wohn-Riester geknüpften Bedingungen mit ihren persönlichen Lebenszielen vereinbaren lassen“, sagt Stief.
Wer sich für einen Wohn-Riester entscheidet, sollte nach Meinung der MLP AG vor Abschluss des Vertrages genau hinschauen – und auf den Zinssatz der Immobilienfinanzierung achten. Ein Beispiel der MLP AG aus der Praxis: Eine Familie mit einem 2008 geborenen Kind hat eine Finanzierung von 250.000 Euro bei einem über 15 Jahre festgeschriebenen Zinssatz von 4,6 Prozent (nominal) vereinbart. Weitere Annahmen: gleich bleibender Zinssatz nach Ablauf der Zinsbindung, anfängliche Tilgung von 2 Prozent sowie eine feste Sondertilgung von 2.100 Euro pro Jahr. Bei ihrem Wohn-Riester-Darlehen wird die Förderung in Höhe von 454 Euro als Sondertilgung in das Darlehen eingestellt.
Die MLP AG weist darauf hin, dass gegenüber einer klassischen Finanzierung zu identischen Konditionen die Familie durch den Wohn-Riester einen deutlichen Vorteil hat: Bei einer gleich bleibenden Rate wäre sie neun Monate schneller entschuldet und hätte zunächst einen Gesamtkosten-Vorteil von rund 6.000 Euro. Genauso gut könnte die Familie bei gleich bleibender Laufzeit von einer um fast 30 Euro höheren monatlichen Liquidität profitieren.


Allerdings, so betont die MLP AG, schwanken die Zinssätze zwischen den verschiedenen Anbietern erheblich. Im Beispielfall reicht schon eine Differenz von 0,14 Prozentpunkten aus, um den Vorteil der staatlichen Riester-Förderung zunichte zu machen – und unter Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung des Wohnförderkontos beim Wohn-Riester ist dies schon bei einer noch kleineren Zinsdifferenz der Fall. „Deshalb kommt es entscheidend darauf an, aus dem breiten Angebot einen Anbieter mit attraktiven Konditionen auszuwählen und die eigene steuerliche Situation zu berücksichtigen“, sagt Christian Stief, Leiter Finanzierung bei der MLP AG.
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Bereitgestellt von Benutzer: MLPpr
Datum: 21.04.2009 - 16:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.04.2009

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