„Thor Steinar“ gegen den Freistaat Bayern, Abmahnung der Mediatex GmbH an das Bayerisches Staats

„Thor Steinar“ gegen den Freistaat Bayern, Abmahnung der Mediatex GmbH an das Bayerisches Staatsministerium des Innern

ID: 84884

Die Firma Mediatex GmbH hat mit Datum vom 21. April eine Abmahnung an das Bayerische Innenministerium geschickt. Die Einreichung einer Klage wird angedroht. Streitgegenstand ist eine Broschüre des Verfassungsschutz Bayern, in der das alte und das neue Logo der Marke „Thor Steinar“ als rechtsextremistische Symbole verunglimpft werden.




(firmenpresse) - Als Druckausgabe und auf der Internetseite www.innenministerium.bayern.de wird die Broschüre: „Hellhörig bei braunen Tönen“ angeboten, die inzwischen auch von zahlreichen weiteren Behörden und Privatorganisationen übernommen wurde.
In der Broschüre werden auf Seite 31 im Kapitel „Szenekleidung und Symbole" unter der Zwischenüberschrift „Rechtsextremistische Symbole mit Wurzeln in der nordischen Mythologie" zwei Bildmarken aufgeführt, zu deren alleiniger Benutzung die Firma Mediatex GmbH durch den Inhaber der Marke berechtigt ist und unter deren Verwendung diese Bekleidungsartikel vertreibt.
Zur zweiten Bildmarke steht dort lediglich: „Neues Emblem von Thor Steinar“
Hierbei wird nicht im Ansatz erläutert, warum diese Bildmarke als rechtsextremistisches Symbol, also als Zeichen für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingeordnet ist.
In der Einleitung der oben genannten Broschüre steht weiter, daß es vor allem darum geht, die Leser, vor allem „Eltern, Lehrer, Betreuer von Jugendeinrichtungen u.s.w." mit „konkreten Handlungsempfehlungen" zu unterstützen.
Die Behörde fordert die Leser der Broschüre öffentlich dazu auf, Kleidung mit den von meiner Mandantin verwandten Bildmarken zu boykottieren.
Personen die diese dennoch tragen sollen durch die Leser der Broschüre angesprochen und bloßgesellt werden, um ihnen zu verdeutlichen, daß sie durch den Kauf und das Tragen der Kleidung (unbewußt) allgemein verabscheuungswürdige, verfassungsfeindliche Bestrebungen befördern, welche die Fundamente unserer freiheitlichen Verfassung beseitigen wollen und deshalb Gefahr laufen selbst z.B. „Probleme in der Schule bzw. bei beruflichen Bewerbungen" zu bekommen und letztlich aus unserer Gesellschaft „isoliert" zu werden.
Unmittelbares Ziel ist es, die Angesprochenen zu einem Verzicht auf den Kauf und das Tragen der Marke „Thor Steinar“ zu bewegen, um eine weitere Bloßstellung und damit verbundene Ausgrenzung zu vermeiden.


Es ist offensichtlich, daß die Aufnahme der beiden Logos und deren Marke „Thor Steinar" in der Broschüre eine belastende negative Sanktion für die Firma Mediatex GmbH darstellt, die in ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art 12 GG und ihre allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art 2 11 GG eingreift. Die Behörde verkennt im konkreten Fall den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich und dies scheint auch bewußt geschehen zu sein. Denn die Logos der Marke „Thor Steinar“, werden wie andere Zeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen unterschiedslos als rechtsextremistische, also verfassungsfeindliche Symbole angeprangert.
Dies, obwohl gleichzeitig eingeräumt wird, daß aus dem Tragen von Bekleidungsartikeln der streitgegenständlichen Marke noch nicht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen geschlossen werden kann.
Sehr erstaunlich ist, daß die „faktischen Nachteile“, die der Firma Mediatex GmbH durch diese Berichterstattung entstehen, als „zumutbar“ verharmlost werden.
Denn es ist durchaus bekannt, daß diese nicht nur darin bestehen, daß Kunden der Firma, wie auch beabsichtigt, von Lehrern, Multiplikatoren und Antifa-Gruppen eingeschüchtert und vom Tragen der ihnen geschmacklich zusagenden Kleidungsstücke abgebracht werden, sondern, daß Ihre Berichterstattung sogar zur Kündigung von Ladenflächen und zur Rechtfertigung von Überfällen und Anschlägen auf Geschäfte dient, die die Marke „Thor Steinar“ vertreiben.
Das Vorgehen der Verfassungsschutzbehörde läßt auf eine erstaunliche Ignoranz der konkret befaßten Sachbearbeiter gegenüber dem Geist unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung schließen, zu deren Schutz diese eigentlich berufen sind.
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird nun noch einmal die Gelegenheit gegeben gegenüber der Firma Mediatex GmbH rechtsverbindlich zu erklären, daß der Freistaat Bayern es unterlassen wird, die Informationsbroschüre „Hellhörig bei braunen Tönen“ zu verbreiten, wenn nicht zuvor die Passagen auf Seiten 31 und entfernt oder unleserlich gemacht wurden.

Rainer Schmidt für die Mediatex GmbH
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Die Firma Mediatex GmbH ist ein, in 42 Ländern international aufgestelltes Unternehmen. Die Geschäftsführung handelt nach deutschem Recht und Gesetz und lehnen jede Form von Extremismus ab.

Mediatex GmbH
Karl-Liebknecht-Str. 60-62
15711 Zeesen



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PresseKontakt / Agentur:

Rainer Schmidt
Mediatex GmbH
Karl-Liebknecht-Str. 60-62
15711 Zeesen
Tel.: 03375/268080
Mail: hilfe(at)thorsteinar.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Kuttelwesch
Datum: 22.04.2009 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 22.04.2009

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